München

Bekannter LG-Richter wechselt überraschend zu Europäischem Patentamt

Münchens bekanntester Patentrichter Dr. Peter Guntz (45) hat das Landgericht zum Oktober verlassen und sich beruflich neu orientiert. Er ist nun als Richter der juristischen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts in München tätig.

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Peter Guntz
Peter Guntz

Sein Wechsel überrascht die Fachwelt. Guntz hatte die 7. Zivilkammer des Landgerichts München I erst 2009 übernommen und das Gericht aus einer schweren Krise geführt. Vor Guntz‘ Amtszeit waren die beiden Münchner Patentkammern wegen sehr langer Verfahrensdauern und häufig vom Bundesgerichtshof revidierter Urteile in die Kritik geraten. Viele Prozessanwälte hatten lange mit Patentverletzungsprozessen einen großen Bogen um München gemacht und stattdessen in Mannheim und Düsseldorf geklagt.

Daraufhin hatten Guntz und seine Kollegen 2009 ein neues, sogenanntes Münchner Verfahren entwickelt und sehr öffentlichkeitswirksam installiert. Das Gericht gewann daraufhin in sehr kurzer Zeit wieder erheblich an Attraktivität. Gründe dafür waren kurze Verfahrensdauern und eine geringe Neigung der Kammern, Verletzungsklagen bis zur endgültigen Klärung der Validität des Klagepatents auszusetzen. 

Zurzeit haben die beiden Kammern sogar aufgrund einer Vielzahl von Klagen Mühe, die anvisierte kurze Verfahrensdauer von zehn Monaten bis zur Urteilsverkündung einzuhalten. So führen etwa Microsoft und Apple hier eine Reihe von Prozessen gegen Hersteller von Smartphones mit Android-Betriebssystem (mehr…)

Ein Nachfolger für Guntz steht noch nicht fest. Die Entscheidung hierüber fällt frühestens Ende Oktober, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Bis dahin führt Guntz‘ bisheriger Stellvertreter, Dr. Matthias Zigann, die Verhandlungen der 7. Zivilkammer. Die ebenfalls für Patentsachen zuständige 21. Zivilkammer hatte erst im November 2011 mit Andreas Müller (50) einen neuen Vorsitzenden Richter bekommen (mehr…). Aufgrund der hohen Belastung wurden beide Kammern zudem kürzlich mit je einer zusätzlichen halben Richterstelle ausgestattet.

Für seine Entscheidung, zum Europäischen Patentamt zu wechseln, führte Guntz vor allem persönliche Gründe an.

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