Nächster Schritt zum EU-Patent

24 Staaten unterschreiben Verträge

Das neue EU-Patent hat eine weitere Hürde auf dem langen Weg seiner Einführung genommen. Gestern haben in Brüssel die Vertreter der teilnehmenden Mitgliedsstaaten wie geplant die Verträge für das neue Patent unterschrieben.

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Teil des komplizierten Vertragswerks sind auch die Regelungen für eine zentrale Patentgerichtsbarkeit in der Europäischen Union.

Da 2011 eine einheitliche Regelung für die gesamte EU am Widerstand von Spanien und Italien gescheitert war, wird das neue Patent auf dem Weg der Verstärkten Zusammenarbeit eingeführt. Daran beteiligen sich derzeit die übrigen 25 Mitgliedsstaaten. Informationen des Internetportals ‚heise online‘ zufolge haben gestern 23 Staaten die Verträge bereits unterzeichnet, Bulgarien will dies heute nachholen. Einzig die polnische Regierung wartet derzeit noch ab. Zuletzt hatte es in Polen Widerstand gegen die Einführung des Patents gegeben.

Das EU-Patent tritt in Kraft, sobald 13 Vertragsstaaten es ratifiziert haben. Darunter sind die anmeldestärksten Länder Großbritannien, Frankreich und Deutschland zwingend. Diese Regelung könnte sich angesichts der aktuellen EU-Skepsis in Großbritannien als weiteres Hindernis erweisen und den Ratifizierungsprozess verzögern. Geplant ist eine Einführung im Frühjahr 2014. Das neue EU-Patentgericht wird seine Arbeit jedoch später aufnehmen.

Ein weiteres mögliches Hindernis könnte die Klage von Spanien und Italien gegen die Einführung des Patents auf dem Weg der Verstärkten Zusammenarbeit vor dem EuGH sein. Zwar hatte der zuständige Generalanwalt Yves Bott im Dezember in seinem Schlussantrag dem Gerichtshof vorgeschlagen, die Klagen abzuweisen (mehr…). Das endgültige Urteil steht allerdings noch aus.  

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