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Hautcreme bleibt ‚mangelhaft‘

Die Stiftung Warentest darf die Gesichtscreme 'Uschi Glas hautnah' weiterhin als "mangelhaft" bezeichnen. Dies entschied die Pressekammer des Landgerichts Berlin im April und wies damit eine Klage des Creme-Herstellers 4S Marketing GmbH zurück. Die Glas-Creme, die ausschließlich über den TV-Sender Homeshopping Europe seit 2001 vertrieben wird, war von den Testern der Stiftung Warentest im Aprilheft 2004 bewertet worden. Laut Angaben der Stiftung hätten mehrere Probandinnen den Test wegen massiver Hautreaktionen abgebrochen.

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4S Marketing hatte sich nach der Veröffentlichung beschwert, dass die Bewertung nicht objektiv gewesen sei. Die Berliner Richter sahen jedoch eine Fehlerhaftigkeit der Tests nicht als erwiesen an.

Vertreter 4S-Marketing

Irion Rechtsanwälte (Hamburg): Tanja Irion – aus dem Markt bekannt

Vertreter Stiftung Warentest

Franz Schulkamp (Berlin): Dr. Ulrich Franz

Inhouse (Berlin): Winfried Ellerbrock (Leiter Recht und Personal)

Landgericht Berlin, 27. Zivilkammer

Michael Mauck (Vorsitzender Richter)

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