Eine vergleichbare Klage, die Anfang vergangenen Jahres vom OLG München bestätigt wurde und derzeit beim BGH anhängig ist, hatte die VG Wort bereits gegen PC-Hersteller angestrengt. Eine weitere Revision ist zu Multifunktionsgeräten anhängig.
Das jüngst entschiedene Verfahren zu den Druckerabgaben wurde zunächst von der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamts in München geführt und dann vor dem LG Düsseldorf beziehungsweise in zweiter Instanz vor dem OLG Düsseldorf fortgesetzt.
Die Richter des OLG hoben die erstinstanzliche Entscheidung mit der Begründung auf, dass Drucker als reine Ausgabegeräte nicht im nennenswerten Umfang zur Vervielfältigung genutzt werden können. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, die Revision vor dem BGH ist zugelassen. Dort ist bereits ein weiterer Rechtsstreit mit parallelen Fragen zwischen dem Druckerhersteller Hewlett Packard und der VG Wort anhängig. Hier hatten die Vorinstanzen (LG und OLG Stuttgart) jedoch zugunsten der VG Wort entschieden.
Vertreter VG Wort
Schulze Küster Müller Mueller (München): Dr. Gernot Schulze
Inhouse (München): Dr. Frank Thoms (Justiziar)
Vertreter Canon, Epson, Kyocera, Xerox
Taylor Wessing (Düsseldorf): Alexander Haudan (Urheberrecht), Dr. Markus Wirtz (Kartell- und EG-Recht); Associate: Edgar Panizza
Inhouse (Epson Deutschland; Meerbusch): Susanne Gohr
Inhouse (Kyocera Mita Deutschland; Meerbusch): Dr. Maren Friese
Inhouse (Xerox; Neuss): Maik Tribulowski
Inhouse (Canon Deutschland; Krefeld): Jörn Trögel
OLG Düsseldorf, 20. Zivilsenat
Wilhelm Berneke (Vorsitzender Richter)
Die Vertretung aller Druckerhersteller kam für Taylor Wessing über den Mandanten Epson. Haudan und Wirtz haben die Anbieter von Anfang an bei diesem Verfahren begleitet. Schulze ist regelmäßig für die VG Wort tätig. So beriet er auch schon bei der Klage der VG Wort bezüglich einer Urherberrechtsabgabe gegen PC-Hersteller (JUVE 03/06).