Die italienische Rechteinhaberin und Polstermöbelproduzentin Cassina hatte es dagegen bereits als Rechtverletzung angesehen, dass P&C mit Hilfe der Möbel ein edles Ambiente in ihren Räumen schaffen wollte. Das Landgericht und Oberlandesgericht Frankfurt hatten der entsprechenden Klage auch stattgegeben. Der Bundesgerichtshof aber hatte den Fall dem EuGH vorgelegt, weil die entscheidende Frage sich um die Auslegung der EU-Urheberrechtsrichtlinie drehte. Nun wird der BGH bei der weiteren Entscheidung des Falles die Meinung des EuGH zugrundelegen.
Vertreter Cassina
Patzina (Frankfurt): Dr. Andreas Bock (Urheberrecht)
Lehmpfuhl & Chambosse (Frankfurt): Hans-Joachim Chambosse
Dres. Büttner & Baukelmann (Karlsruhe): Dr. Hermann Büttner (BGH-Vertretung)
Vertreter Peek & Cloppenburg
Siebeke Lange Wilbert (Frankfurt): Andreas Auler (Urheberrecht), Prof. Dr. Paul Lange
Ackermann und Genius-Devime (Karlsruhe): Dr. Brunhilde Ackermann (BGH-Vertretung)
Europäischer Gerichtshof, 4. Kammer
Koen Lenaerts (Kammerpräsident)
Patzina hat den Fall erst vor dem EuGH vertreten, nachdem sie Ende 2006 das Cassina-Mandat einschließlich des laufenden Prozesses von Lehmpfuhl & Chambosse übernommen hatte. Dr. Rolf-Siegfried Lehmpfuhl hatte den italienischen Möbelhersteller zuvor seit den 1960er Jahren in Deutschland betreut.