Mitarbeiter der mittlerweile insolventen Heros, darunter auch das Management, hatten Bargeld aus Transporten für Kunden auf eigene Konten eingezahlt und erst mit großer Verzögerung weitergeleitet. Auf diese Weise wurden bis zu 350 Millionen Euro an Kundengeldern veruntreut, betroffen sind zahlreiche Handelsketten.
Nach Einschätzung der Versicherer handelte es sich dabei um ein Schneeballsystem, das unter der Transportversicherung von Heros nicht gedeckt war. Die Kunden argumentierten dagegen, Heros habe gültige Versicherungsbestätigungen vorgelegt, weshalb der Schaden bezahlt werden müsse.
Das OLG Hamburg hob nun in zweiter Instanz eine Entscheidung des Landgerichts Hamburg auf, das der Discounterkette Netto über eine Million Euro zugesprochen hatte. Es schließt sich damit der Rechtsprechung des OLG Celle an, das in früheren Verfahren schon eine Haftung der Transportversicherer verneint hatte. In der vergangenen Woche wies das OLG Celle dann eine Berufung des Kölner Handelskonzerns Rewe zurück. Rewe ist nach eigenen Angaben ein Schaden von über 150 Millionen Euro entstanden.
Die beiden Verfahren gehören zu einem großen Komplex von Prozessen, die rund um den Betrugsfall Heros geführt werden. Zahlreiche Handelskonzerne hatten seit Ende 2006 gegen die Versicherer geklagt, inzwischen sind auch einige Verfahren vor dem Bundesgerichtshof anhängig.
In den Streitfällen geht es vor allem um den genauen Gegenstand der Police und die Definition des Schadensfalls. Die Einzelhändler gehen davon aus, dass ihr Geld vom Zeitpunkt der Abholung durch Heros bis zur Einzahlung bei ihren Banken versichert war. Außerdem sind sie der Meinung, dass es sich nicht um einen Gesamtschadensfall handelt, sondern um einen eigenen Schadensfall für jedes betroffene Unternehmen.
Die Mannheimer Versicherung ist dagegen der Ansicht, dass lediglich der Transport der Gelder versichert war. Darüber hinaus müssten die Handelsunternehmen nachweisen, dass sie im Vorfeld des Skandals keine Kenntnis von den Veruntreuungen hatten und daher den Schaden nicht selbst hätten verhindern können. Die Versicherung meint außerdem, die 2001 neu abgeschlossene Police sei durch arglistige Täuschung erlangt worden. Heros habe die Handhabung der Kundengelder nur unvollständig offenbart. Der Vertrag sei unwirksam, da der Versicherer von vornherein über das Fehlverhalten des Geldtransportunternehmens getäuscht worden sei.
Verfahren OLG Hamburg
Vertreter Netto
Grimme & Kollegen (Hamburg): Benjamin Grimme, Stephan Göke (Versicherungsrecht, Transportrecht)
Vertreter Mannheimer Versicherung
Bach Langheid Dallmayr (München): Dr. Reinhard Dallmayr, Jochen Boettge; Associates: Stefan Schriever, Dr. Sieglinde Cannawurf (alle Versicherungsrecht, Dispute Resolution)
Inhouse ( Mannheim): Bernd Hammer (Leiter Recht), Ralf Jünemann
Oberlandesgericht Hamburg, 6. Zivilsenat
Dr. Martin Buchholz (Vorsitzender Richter)
Verfahren OLG Celle
Vertreter Rewe
Freshfields Bruckhaus Deringer (Köln): Dr. Wilhelm Danelzik; Associates: Tom Petsch (München), Konstantin Kohlmann (alle Dispute Resolution)
Inhouse (Köln): Volker Dürschlag
Vertreter Mannheimer Versicherung
Bach Langheid Dallmayr (Köln): Dr. Theo Langheid, Eva-Maria Goergen; Associate: Dr. Andrea Nowak-Over (alle Versicherungsrecht, Dispute Resolution)
Inhouse ( Mannheim): Bernd Hammer (Leiter Recht),Ralf Jünemann
Oberlandesgericht Celle, 8. Zivilsenat
Hans-Joachim Glimm (Vorsitzender Richter)
Hintergrund: Seit Ende 2006 streiten sich Handelskonzerne und Versicherer vor Gericht darüber, wer für den entstandenen Schaden haftet. Damals hatte Netto die Vorreiterrolle übernommen und mit Hilfe der Hamburger Boutique Grimme & Kollegen die erste Klage gegen die Mannheimer Versicherung eingereicht.
Inzwischen zogen verschiedene andere Handelskonzerne nach, darunter Rewe. Das Unternehmen setzte dabei einmal mehr auf Freshfields. Dispute-Resolution-Partner Danelzik vertrat Rewe bereits in der Vorinstanz. Ohnehin steht das Kölner Freshfields-Büro in engem Kontakt mit der Rechtsabteilung des Handelskonzerns und berät regelmäig unter anderem gesellschaftsrechtlich oder zu M&A-Transaktionen, zuletzt etwa beim Joint Venture mit Coop (mehr…) oder dem Kauf von 300 Plus-Filialen zusammen (mehr..).
Bach Langheid zählt zu den renommiertesten Kanzleien für Versicherungsrecht und vertritt die Mannheimer Versicherung nun mit Teams in Köln und München in allen Prozessen rund um die Heros-Insolvenz.