Juve Plus Pyrrhussieg

Bahn gewinnt mit Gleiss im Fernbus-Streit – muss aber mehr Konkurrenz fürchten

Autor/en
  • JUVE

Die Deutsche Bahn muss in Zukunft mit der Konkurrenz von überregionalen Buslinien rechnen. Dies ist das Ergebnis eines Streits um die Genehmigung von Fernbuslinien vor dem Bundesverwaltungsgericht. Zwar siegte der Staatsmonopolist im konkreten Fall, muss aber die Konkurrenz von Fernbuslinien dulden, wenn deren Angebot deutlich günstiger als das eigene ist.

Teilen Sie unseren Beitrag

Im aktuellen Verfahren hob der Dritte Senat die bereits erteilte Zulassung für den  Wettbewerber Deutsche Touring  auf. Die Deutsche Bahn hatte sich gegen die Genehmigung eines Linienbusverkehrs von Frankfurt am Main nach Dortmund  (über Bonn, Köln, Duisburg, Essen und Bochum) gewandt. Das Gericht beanstandete dabei, dass das Regierungspräsidium Darmstadt es versäumt hatte, die Bahn ausreichend in das Zulassungsverfahren einzubinden.

Mehr als ein  Wermutstropfen für die Bahn: Das Urteil hält zugleich fest, dass ein Linienfernverkehr mit Bussen, der deutlich günstiger als Bahnfahren ist, grundsätzlich genehmigt werden kann. Und so eröffnet das Urteil indirekt die Möglichkeit zur Genehmigung des Linienbusverkehrs mit dem Argument eines günstigeren Preises.

Dass es in Deutschland – anders als in anderen europäischen Ländern –  kein flächendeckendes Fernbuslinien-Netz gibt, hat historische Gründe: Das noch aus den 1930-er Jahren stammende Personenbeförderungsgesetz schützt vor allem den Staatsmonopolisten Bahn vor eventueller Konkurrenz. Es sieht eine Genehmigung von Buslinien nur dann vor, wenn sie eine wesentliche Verbesserung im Vergleich zum Zug darstellen.

Das Regierungspräsidium Darmstadt  erkannte in dem deutlich günstigeren Angebotspreis der Buslinie einen solchen Vorteil. Die Bahn argumentierte dagegen, ihr Angebot auf der Strecke sei nicht nur bequemer sondern auch schneller und umweltfreundlicher.Mit dieser Argumentation konnte sie sich letztlich nicht durchsetzen.

Das Gericht erkannte lediglich an, dass die Genehmigungsstelle verplichtet gewesen sei, der Deutschen Bahn die Möglichkeit zu geben ihr Angebot entsprechend nachzubessern.

Vertreter Deutsche Bahn:
Gleiss Lutz (Stuttgart):
Dr. Olaf Otting, Associate: Dr. Udo H. Olgemöller

Vertreter Regierungspräsidium Darmstadt
Inhouse (Darmstadt):
Christine von Knebel

Vertreter Deutsche Touring (Beigeladen):
Inhouse (Frankfurt):
Petra Wich-Schielke

3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
Dieter Kley (Vorsitzender Richter)

Hintergrund: Gleiss Lutz ist regelmäßig aufseiten der Deutschen Bahn tätig. So erstellte die Kanzlei beispielsweise gemeinsam mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG das Gutachten zu den Vorfällen bezüglich des S-Bahn-Verkehrs in Berlin (mehr…).

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de