Juve Plus Vertrieb gestoppt

Arzneimittelfirma Schwabe siegt mit Clifford in Streit um Ginkgo-Getränk

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Der Getränkerhersteller Carpe-Diem darf sein Getränk 'Carpe-Diem Ginkgo nicht mehr vertreiben. Das hat der Bundesgerichtshof Anfang Juli entschieden. Geklagt hatte die Dr. Wilmar Schwabe GmbH, die das apothekenpflichtige Ginkgo-Präparat Tebonin herstellt.

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Carpe-Diem, eine Tochter des österreichischen Getränkeherstellers Red Bull, hatte das Erfrischungsgetränk ‚Carpe Diem – Ginkgo‘ mit einem angegebenen Ginkgo-Extrakt-Gehalt von 0,02 Prozent angeboten. Im Kern der Frage ging es darum, ob ein solches Getränk verkehrsfähig ist.

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