Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg mit einer Unterlassungeklage nach dem UKlaG. Das OLG stellte die Unwirksamkeit der Klauseln für die Zeit von Mitte 2001 bis Ende 2007 fest.
Wie hoch die Entschädigung für die Versicherungsnehmer sein wird, wird derzeit in einem weiteren Verfahren geklärt. Dieses von der Verbraucherzentrale für rund 80 Versicherte angestrengte Verfahren ist derzeit vor dem Landgericht Stuttgart anhängig. Die Verbraucherzentrale geht davon aus, dass der Allianz Nachzahlungen in Höhe von rund zwei Milliarden Euro entstehen werden. Es soll um rund vier Millionen Verträge gehen, pro Vertrag gehen die Verbraucherschützer von 500 Euro Nachzahlung aus.
In diesem Verfahren ließ das OLG den Weg zum Bundesgerichtshof (BGH) nicht zu. Allerdings hat die Allianz angekündigt, dagegen Nichtzulassungsbeschwerde einzulegen.
Vier Parallelverfahren gegen die Versicherer Ergo, Iduna, Neue Leben und den Deutschen Ring sind bereits beim BGH anhängig.
Vertreter Verbraucherzentrale Hamburg
Joachim Bluhm (Hamburg)
Vertreter Allianz Leben
Bach Langheid & Dallmayr (Köln): Dr. Joachim Grote, Christoph Müller-Frank
Schelling & Partner (Stuttgart) – 1. Instanz
Inhouse (Stuttgart): Hans König (Leiter Recht)
Oberlandesgericht Stuttgart
Gerhard Ruf (Vorsitzender Richter) Thomas Holzer, Dr. Klaus Hofmann (beide Beisitzer)
Hintergrund: Allianz-Inhouse Jurist König ist mit dem Streit über die Vertragsklauseln bereits seit Ende der 1990er-Jahre befasst. Für die erste Instanz vor dem Landgericht Stuttgart mandatierte das Unternehmen ihre Stuttgarter Hauskanzlei Schelling & Partner. Für diesen speziellen Themenkomplex des Versicherungsvertragsrechts allerdings machte die Allianz etwas für sie eher untypisches: Sie wechselte die Berater und holte den Kölner Bach Langheid-Partner Grote ins Boot.
Diese Mandatierung ist nicht überraschend. Die Allianz arbeitet vor allem in Leistungsprozessen regelmäßig mit Bach Langheid zusammen. Grote selbst ist zudem in einigen der Parallelverfahren gegen weitere Versicherer wie Iduna und Neue Leben in Hamburg tätig. Diese Verfahren sind zwar nicht identisch, aber in Struktur und Regelungsgehalt gleich gelagert.
Der Hamburger Einzelanwalt Bluhm ist seit Jahren ausschließlich auf Verbraucherseite, und hier regelmäßig für die Verbraucherzentrale Hamburg tätig – so auch in der ersten Instanz. Er vertritt die Verbraucherschutzorganisation auch in den Parallelverfahren. Bluhm war ehemals für den Bund der Versicherten tätig.