Der BGH hob ein Urteil des OLG Karlsruhe vom 28. April 2010 auf. Das OLG hatte noch die Auffassung vertreten, dass Scholz nicht schadensersatzpflichtig sei. Der III. Zivilsenat widersprach der Vorinstanz ausdrücklich und verwies die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurück.
Zwar liegen die Entscheidungsgründe noch nicht vor, doch der zuständige Richter und Vizepräsident des BGH, Wolfgang Schlick, äußerte sich unmittelbar nach der Entscheidung ausführlich vor einem großen Publikum zu der Entscheidung. Auf der Konferenz ‚Tag des Bank- und Kapitalmarktrechts‘ am 18. November in Frankfurt führte Schlick aus, dass der Kreis der Prospektverantwortlichen weiter zu fassen ist, als dies das OLG Karlsruhe getan habe. In der Konsequenz heißt das, dass prinzipiell auch Personen in Haftung genommen werden können, die nicht selbst Initiator des Fonds sind.
Mit dem BGH-Urteil zeichnet sich ab, dass die Rechtsprechung die Prospekthaftung strenger als bisher auslegt. Die Besonderheit im Fall Scholz ist neben seiner Prominenz als Ex-Minister auch seine besondere Qualifikation als Jurist. Eine solche Werbefigur ist nach Ansicht des BGH anders zu beurteilen als eine Person, die keine Erfahrung auf diesem Gebiet vorweisen kann.
Der heutige Gleiss-Anwalt Scholz hatte für den 2003 gestarteten Fonds geworben. Kurzzeitig gehörte er auch dem Beirat der Deutschen Anlagen AG an, der Dachgesellschaft des Fonds. Schätzungen zufolge haben auch auf seinen Rat hin etwa 7.000 Anleger rund 40 Millionen Euro eingezahlt. Bereits 2005 wurde das Insolvenzverfahren eingeleitet. Zuvor hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) interveniert und schließlich den Fonds geschlossen.
Der Fonds ist schon seit Jahren Gegenstand etlicher gerichtlicher Auseinandersetzungen. Zahlreiche Anlegerkanzleien haben erfolgreich Ansprüche geltend gemacht, auch gegen die damals verantwortlichen Personen hinter dem Fonds, insbesondere Matthias Ginsberg und Walter Rasch.
Vertreter Anleger
Kälberer & Tittel (Berlin): André Tittel
Cornelie von Gierke (Karlsruhe; BGH-Anwältin)
Vertreter Prof. Dr. Rupert Scholz
Bernhard Murawo (Berlin)
Toussaint & Schmitt (Karlsruhe): Prof. Dr. Ralph Schmitt
BGH, III. Zivilsenat
Wolfgang Schlick (Vizepräsident des BGH)
Hintergrund: Federführend in den Auseinandersetzungen rund um den MSF Master Star Fund ist André Tittel von Kälberer & Tittel. Die Kanzlei hat rund 300 Fondsgeschädigte vertreten.
Mit Rupert Scholz steht ein angesehener Verfassungsrechtler als Werbeträger für den Pleite-Fonds im Fokus und mit ihm auch die Kanzlei Gleiss Lutz, für die er seit einigen Jahren als of Counsel arbeitet. Zwar engagierte sich Scholz noch vor seinem Einstieg bei Gleiss Lutz für den Fonds und er tat dies zudem als Privatperson. Dennoch spekulieren Beobachter auch über negative Folgen für den Ruf der Kanzlei und dies umso mehr, seit Scholz wegen seines umstrittenen Gutachtens für das Land Baden-Württemberg beim Erwerb von Anteilen des Energiekonzerns EnBW in der Kritik steht (mehr…). Der Verfassungsgerichtshof hat den Einstieg des Landes bei EnBW inzwischen als verfassungswidrig eingestuft (mehr…).