Der Schienenwegsbetreiber und Bahn-Tochter DB Netz hatte die Stornierungsgebühren für gebuchte sogenannte Trassen erhöht. Dagegen wendete sich die zur Captrain-Gruppe gehörende Güterbahn rail4chem im April 2008 mit einer Klage vor dem Landgericht (LG) Düsseldorf. Sie argumentierte, dass sich die Preise nach § 315 BGB, der so genannten Billigkeitsklausel, richten würden. Dann müsste aber der DB Netz auch den Nachweis erbringen, dass die Preisfindung gerechtfertigt sei.
Die DB Netz argumentierte dagegen, dass aufgrund der Regulierung durch die Bundesnetzagentur die Preise und entsprechend auch deren Erhöhungen nicht der zivilgerichtlichen Kontrolle unterliegen würden.
Schon das LG Düsseldorf und das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden im Sinne von rail4chem und gaben damit den Weg für eine zivilgerichtliche Überprüfung der Preise frei. Diese Entscheidungen hat der BGH nun bestätigt. Er wies die Revision mit der Begründung zurück, dass das Eisenbahnregulierungsrecht die zivilgerichtliche Kontrolle nicht sperre. Es verbleibe neben dem öffentlich-rechtlichen Eisenbahnrecht ein eigenständiger Anwendungsbereich für § 315 BGB, urteilte das Gericht.
Zeitgleich mit der Klage der rail4chem reichte auch die zur italienischen Staatsbahn gehörende Güterbahn TX Logistik Klage vor dem LG Düsseldorf ein, die mangels örtlicher Zuständigkeit an das Landgericht München I verwiesen wurde. Auch vor dem LG München I und dem OLG München war TX Logistik erfolgreich, obwohl andere Gerichte in der Vergangenheit regelmäßig im Sinne der DB Netz entschieden hatten. Das OLG München hatte die Revision nicht zugelassen, über die Nichtzulassungsbeschwerde ist noch nicht entschieden.
Die DB Netz hat die Erhöhung der Stornogebühren inzwischen zurückgenommen. Dennoch galt die Erhöhung drei volle Jahre. Verkehrsunternehmen, die in dieser Zeit die höheren Gebühren bezahlt haben, könnten nun Ansprüche gegen die DB Netz prüfen.
Vertreter rail4chem und TX Logistik
Orth Kluth (Berlin): Dr. Anselm Grün, Prof. Dr. Patrick Ostendorf
Dr. Achim von Winterfeld (Karlsruhe): BGH-Anwalt
Inhouse (Captrain; Berlin): Bettina Wotzlaw
Vertreter DB Netz
Redeker Sellner Dahs (Berlin): Dr. Stephan Gerstner
Von Plehwe & Schäfer (Karlsruhe): Gunhild Schäfer – BGH-Anwältin
Inhouse (Frankfurt): Dr. Ruben Etzold
Bundesgerichtshof, Kartellsenat, Karlsruhe
Prof. Dr. Klaus Tolksdorf (Vorsitzender Richter; BGH-Präsident), Beisitzer: Vorsitzender Richter Prof. Dr. Peter Meier-Beck, Dr. Lutz Strohn, Dr. Klaus Bacher, Dr. Christian Löffler
Hintergrund: Alle Beteiligten sind aus dem Markt bekannt. Orth-Kluth Partner Grün ist in der Beratung und Vertretung von Eisenbahnverkehrsunternehmen sehr aktiv und für Mandanten der Branche seit Jahren sehr regelmäßig unter anderem in regulatorischen Verfahren tätig.
Redeker zählt neben Freshfields Bruckhaus Deringer und Gleiss Lutz zu den drei bekannten Kanzleien, die regelmäßig für die Deutsche Bahn und ihre Töchter tätig sind.