Juve Plus Futterkontrollen

Graf von Westphalen kippt Niedersachsens Pauschalgebühr

Das Land Niedersachsen darf für Routinekontrollen von Futtermittel keine pauschalen Gebühren erheben. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg sieht die Praxis als verfassungswidrig an. Geklagt hatte unter anderem der Deutsche Verband Tiernahrung mit Sitz in Bonn. Das Urteil ist rechtskräftig. 2.000 weitere anhängende Verwaltungsverfahren zwingen das Land nun zum Handeln.

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