A1 Mobil-Klage

Gericht schlägt Mandantinnen von KPMG Law und Leinemann Vergleich vor

Im 780-Millionen-Euro-Prozess um Risiken aus einem ÖPP-Konzessionsvertrag hat das Gericht der Bundesrepublik Deutschland und der Autobahn-Betreibergesellschaft A1 Mobil am ersten Verhandlungstag einen Vergleich vorgeschlagen: Eine von beiden Seiten zu tragende Finanzspritze sowie die Umstellung der vertraglich vereinbarten Vergütungslogik sollen den Streit lösen. Nun müssen die Parteien entscheiden: Der Bund hatte zu Beginn der Verhandlungen allerdings angekündigt, einen Vergleich abzulehnen.

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Leinemann_Ralf
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Mit der Schadensersatzklage zog A1 Mobil 2017 nach langen Verhandlungen mit den Vertretern des Bundes die Reißleine. Die Gesellschafter des Konsortiums sind der britische Finanzinvestor John Laing und das emsländische Bauunternehmen Johann Bunte. Ihnen und dem damaligen Konsortialführer Bilfinger Berger hatte der Bund 2008 den Auftrag zum Ausbau und 30-Jährigen Betrieb der 72 Kilometer langen Strecke in Niedersachsen erteilt, wofür er aus den Lkw-Mauteinanhmen vergütet wird.

Seine Forderung nach Schadensersatz begründete A1 Mobil damit, dass die Bundesrepublik Deutschland die vertraglich geregelte Vergütung des seit Langem defizitären ÖPP-Pilotprojektes nicht angepasst hatte. Die Schulden gingen laut den Betreibern auf das nicht zu kalkulierende Risiko Finanzkrise zurück, in deren Folge das Verkehrsaufkommen auf der Strecke deutlich gesunken sei, nach der sich die Vergütung berechnet.

Gericht schlägt Änderung der Vergütungsformel vor

Der Vergleichsvorschlag sieht nun vor, die vertraglich festgelegte fixe Grundvergütung abzuschaffen, die der Bund von der Betreibergesellschaft erhält. Bisher bekam der Bund von der Betreibergesellschaft monatlich einen festen Betrag überwiesen. Nur die über diesem Betrag liegenden Einnahmen verblieben bei der Betreibergesellschaft, die so den mengenmäßigen Verkehrseinbruch voll zu tragen hatte, während der Bund ihn einnahmenseitig nicht spürte.

Gemäß dem Vorschlag des Gerichts sollen die monatlichen Einnahmen aus dem Betrieb des Streckenabschnitts über einen neuen Schlüssel verteilt werden. Dieser und auch, dass die vorgeschlagene Neuverteilung der Einnahmen rückwirkend auf die Vertragslaufzeit angerechnet werden soll, käme der Betreibergesellschaft deutlich entgegen. Darüber hinaus schlägt das Gericht eine Finanzspritze vor. Sie soll von beiden Seiten zu gleichen Teilen getragen werden.

Bund in der Defensive – Banken können hoffen

Bis zum 24. August verlangt das Gericht von den streitenden Parteien eine Entscheidung. Dem Bund, der vor Gericht angab, sich nicht vergleichen zu wollen, dürfte es schwerer als den hinter der A1 Mobil stehenden Banken fallen, dem Vergleichsangebot zuzustimmen.

Denn mit dem Vergleichsvorschlag erkennt das Gericht weitgehend an, dass die Schieflage der A1 Mobil auf den Verkehrseinbruch im Anschluss an die Finanzkrise zurückgeht. Damit folgt das Gericht den Gutachten der Schlichtungsrunden, die im Frühjahr 2017 endgültig gescheitert waren, woraufhin die Betreibergesellschaft den Bund auf 780 Millionen Euro verklagte.

Der Betrag entspricht der Summe, mit der die Betreibergesellschaft zum Zeitpunkt der Klageerhebung bei den Banken in der Kreide stand. Da es sich bei den ausstehenden Krediten um ein Tilgungsdarlehen handelt, erhöht sich die Schuld Jahr für Jahr um rund 100 Millionen Euro. Zuletzt war bekannt geworden, dass einige der etwa 10 beteiligten Banken über den Verkauf ihrer Kreditverträge an Hedge Fonds nachdachten. Ihr Spekulieren könnte sich am Ende auszahlen.

Vertreter A1 Mobil/Bankenkonsortium
Leinemann & Partner (Berlin): Prof. Dr. Ralf Leinemann, Dr. Oliver Homann (beide Federführend), Dr. Eva-Dorothee Leinemann (Baurecht), Simon Parviz; Associates: Ülkü Renda (beide Prozessrecht; beide Frankfurt), Dr. Martin Büdenbender, Malte Offermann (Bau- und Vergaberecht), Robert Janitzek (Konzessionsrecht)
Allen & Overy (Frankfurt): Dr. Franz-Bernhard Herding (Restrukturierung), Dr. Peter Stenz (Bankrecht), Dr. Olaf Otting (Öffentliches Wirtschaftsrecht), Dr. Wolf Bussian (Prozessrecht)

Aldejohann_Matthias
Aldejohann_Matthias

Vertreter Bundesrepublik Deutschland/Land Niedersachsen
KPMG Law (Dresden): Dr. Matthias Aldejohann
Norton Rose Fulbright (München): Dirk Trautmann

Landgericht Hannover
Peter Bordt (Vorsitzender Richter)

Otting_Olaf
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Hintergrund: Namenspartner Leinemann war zum Ende des internen Schlichtungsverfahrens ins Mandat gekommen, an dem neben einem Linklaters-Team auch die Gleiss Lutz-Partnerin Dr. Eva Reudelhuber beteiligt war, die die A1 Mobil im Verhältnis zu den kreditgebenden Banken beriet. Reudelhuber war im Laufe des Verfahrens von Linklaters zu Gleiss Lutz gewechselt.

Die kreditgebenden Banken werden weiterhin von einem Allen & Overy-Team beraten. Die beteiligten Partner wie auch der Norton Rose-Partner Trautmann, der zusammen mit Dr. Michael Werner die Vergabe der A-Modell-Staffel, zu der auch das A1-Projekt gehörte, auf der Seite des Bundes betreute, erschienen vor Gericht.

Für das Verfahren mandatierte der Bund allerdings mit dem ehemaligen White & Case-Partner Aldejohann den aktuellen Leiter des Dresdner KPMG Law-Büros. (Martin Ströder)

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