Laut dem damaligen Vertrag mussten Sozietät und Sozien gemeinsam für die monatlichen Rentenzahlungen der altersbedingt ausscheidenden Partner aufkommen. Eine individuelle Vertragsklausel, deren Auslegung aber so viel an Brisanz birgt, dass sie jetzt, über dreißig Jahre später, wahrscheinlich vom Bundesgerichtshof geklärt werden muss.
Denn nach Ansicht der Seniorpartner sollen mehrere ehemaligen Leinen & Derichs Partner für ihre Rentenzahlungen aufkommen. Und das, obwohl diese Anwälte schon seit Jahren nicht mehr für die Sozietät tätig sind.
Über Jahre blieb der solidarische Grundsatz in der Regelung auch durch einen mehrfach geänderten Sozietätsvertrag unangetastet. Nach der letzten Änderung sieht das Vertragswerk vor, dass die Kanzlei für alle Partner Prämien in eine Lebensversicherung einzahlt.
Eine solche Lösung war für die drei Seniorpartner Manfred
Derichs, Winfried Berg und Dr. Wolfgang Schlemmer aufgrund ihres Alters jedoch nicht mehr rentabel genug. Für diese drei Partner fand man eine Sonderlösung: Sie sollten während ihres Ruhestands einen Rentenanspruch in Höhe eines Richtergehalts am Oberlandesgericht haben.
Aber wie auch bei anderen ehemaligen OLG-Kanzleien kam es in den Folgejahren zu Diskussionen, wie sich die Kanzlei strategisch neu aufstellen sollte. Was folgte, war ein stetiger Aderlass der jüngeren Sozien. Noch vor dem Wegfall der Singularzulassung 2002 verließen sie die Kanzleiräume unweit des Kölner OLG-Gerichts – die Anzahl der Berufsträger halbierte sich binnen kurzer Zeit von
40 auf 20.
Eine Gruppe dieser jüngeren Anwälte kam in anderen Kanzleien unter, wie die CBH-Anwälte Paul Assies und Dieter Korten oder Thomas Schierack bei Avocado. Oder sie gründeten eigene Kanzleien. Im Rückblick sei es eine „schwierige Zeit“ gewesen, sagt einer, der Leinen & Derichs damals verließ.
Manche hätten durch den Weggang ihren kompletten Mandantenstamm eingebüßt. Umso mehr war diese Gruppe überrascht, als 2003 eine Zahlungsklage ihres ehemaligen Seniorpartners Derichs einging. Die ehemaligen Sozien erhoben ihrerseits Klage gegen Berg und Schlemmer.
Wer ordnungsgemäß gekündigt habe, der könne nicht mehr als Sozius von Leinen &
Derichs belangt werden, sagten sie. Zudem sei über eine mögliche Nachhaftung von Sozien seinerzeit nie in Partnersitzungen diskutiert worden. Mit dieser Auffassung unterlagen sie in erster Instanz.
Das OLG Köln gab den ausgeschiedenen Leinen & Derichs-Partnern nun wiederum Recht. Mittlerweile steht man sich seit über drei Jahren vor Gericht gegenüber. Es ist nicht nur ein Streit ums Geld, sondern die Fortsetzung eines viel älteren Konflikts, der beide Parteien persönlich bewegt.
So persönlich, dass sich kein Anwalt namentlich zu dem laufenden Verfahren äußern will. Neue Rollenverteilungen, andere Gehaltsstufen – vor dem Weggang hatte die Generation der jüngeren Sozien stark auf Veränderungen innerhalb der Kanzlei
gedrängt.
Sie waren mit Leinen & Derichs gewachsen, hatten die Expansion von der rein auf das
Berufungsgeschäft spezialisierten Sozietät zur wirtschaftsrechtlichen Kanzlei maßgeblich mitgetragen. Doch sie konnten ihre Vorstellungen letztendlich nicht gegen die Riege der OLG-Anwälte durchsetzen.
Bei seinem Weggang, erzählt ein Anwalt, habe sich Leinen & Derichs schon stärker auf andere Segmente als die der klassischen Prozessvertretung konzentriert. Daher sei die Kanzlei wirtschaftlich in der Lage gewesen, die Rentenzahlungen allein durch ihre Gewinne zu finanzieren.
Auch zum jetzigen Zeitpunkt sei dies möglich, denn die Kanzlei entwickle sich weiterhin gut. Leinen & Derichs profitiert weiterhin von der großen Prozesserfahrung der
älteren Anwälte. Daneben floriert die Kanzlei vor allem in Spezialgebieten.
Die Kläger – zwei von ihnen sind mittlerweile im Ruhestand – bekamen ihre Altersversorgung tatsächlich von der Sozietät ausbezahlt. Seit 2004 fand jedoch keine Anpassung an die aktuellen Richtergehälter mehr statt. Ob dies auf ausbleibende Zahlungen der jüngeren Anwälte zurückzuführen ist, darüber schweigt das Urteil.
Für endgültige Klarheit hat die Entscheidung des OLG also nicht gesorgt. In seinem Urteil ließ der 6. Zivilsenat keine Revision zu, mit der nun eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH spielen die Seniorpartner ihre
letzte Karte aus.
So richten sich die Augen aller Parteien nach Karlsruhe. Die Erwartungen könnten
unterschiedlicher nicht sein. Die Kläger hoffen auf eine weitere Verhandlung vor den Bundesrichtern, die ausgeschiedenen Sozien wünschen sich den Schlusspunkt des Rechtsstreits.
Unter Umständen könnte es ihnen aber wie Goethes Zauberlehrling gehen. „Die ich rief, die Geister, werd ich nun nicht los“, heißt es dort. Natürlich passt es nicht immer, von der Dichtung auf die Wahrheit zu schließen.
Für die Gruppe der Jüngeren könnte dies aber bedeuten, auch Jahre nach dem Weggang von Leinen & Derichs monatlich für die Rente der ehemaligen Sozien aufkommen zu müssen.
Vertreter Manfred Derichs
Jacobs Rechtsanwälte (Köln): Prof. Dr. Rainer Jacobs
Vertreter Winfried Berg und Dr. Wolfgang Schlemmer
Paul Ellrich (Köln)
Vertreter Paul Assies, Dieter Korten und Dr. Ronald Roos
CBH Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner (Köln): Dr. Joachim Strieder
Vertreter Dr. Beate Boudon, Dr. Ulrich Boudon und Thomas Schierack
Müller Hirtz Kölbel (Köln): Dr. Bernd Hirtz
OLG Köln, 6. Zivilsenat
Dr. Emil Schwippert (Vorsitzender Richter)