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Eigentümerin der Klägerin Portigon AG (PAG) ist das Land Nordrhein-Westfalen, an der EAA (Erste Abwicklungsanstalt) sind je zur Hälfte die beiden Sparkassenverbände in NRW sowie auch hier das Land selber beteiligt. Die WestLB war in der Finanzkrise ab 2007 tief in die roten Zahlen gerutscht. Die EU-Kommission wertete in der Folge Garantien und Eigenkapitalerhöhungen seitens der öffentlich-rechtlichen Gesellschafter als unerlaubte Beihilfe.