Juve Plus WestLB-Nachfolgerin

Abwicklungsanstalt wehrt mit Linklaters Cum-Ex-Steuerschulden ab

Im Streit zweier Nachfolgeinstitute der 2012 zerschlagenen WestLB hat das OLG Frankfurt ein Urteil des LG Frankfurt aufgehoben. Aus Cum-Ex-Geschäften der ehemaligen Landesbank resultierende Steuerschulden in Höhe von rund einer Milliarde Euro verbleiben bei der Portigon AG, die beklagte EAA bleibt außen vor. Eine Revision wurde nicht zugelassen.    

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

4 Wochen gratis testen

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Eigentümerin der Klägerin Portigon AG (PAG) ist das Land Nordrhein-Westfalen, an der EAA (Erste Abwicklungsanstalt) sind je zur Hälfte die beiden Sparkassenverbände in NRW sowie auch hier das Land selber beteiligt. Die WestLB war in der Finanzkrise ab 2007 tief in die roten Zahlen gerutscht. Die EU-Kommission wertete in der Folge Garantien und Eigenkapitalerhöhungen seitens der öffentlich-rechtlichen Gesellschafter als unerlaubte Beihilfe.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und den ersten Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte den AGB.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin. Telefon: 030/284930 oder www.presse-monitor.de.

Lesen sie mehr zum Thema