Sparkassen müssen zahlen

Hengeler-Mandantin Portigon entledigt sich milliardenschwerer Cum-Ex-Risiken

Die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen müssen sich an der Begleichung von Steuerschulden in Höhe von einer Milliarde Euro aus illegalen Cum-Ex-Geschäften der untergegangenen Landesbank WestLB beteiligen. Das hat das Landgericht Frankfurt entschieden. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

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Henning Bälz
Henning Bälz

Vor Gericht gestritten hatten zwei Nachfolgegesellschaften der WestLB: Die Portigon AG, die in alleiniger Hand des Landes ist, hatte die sogenannte Bad Bank EAA auf Zahlung der Milliarde verklagt. An der EAA sind die beiden Sparkassenverbände Rheinland und Westfalen-Lippe mit jeweils gut 25 Prozent sowie das Land NRW mit etwas mehr als 48 Prozent beteiligt. Die EAA kündigte Berufung an. Auf sie könnten noch weitere Steuernachforderungen für die Jahre 2009 bis 2011 zukommen.

Die WestLB war in der Finanzkrise tief in die roten Zahlen gerutscht und 2012 auf Druck der EU-Kommission zerschlagen worden. Die Portigon AG bekam die Aufgabe, Standorte, Mitarbeiter und verbliebene Vermögenswerte abzuwickeln. Die EEA, was für Erste Abwicklungsanstalt steht, soll die toxischen Wertpapiere der WestLB abbauen.

Die Richter mussten für Urteilsfindung tief in die damals geschlossenen Verträge zur Gründung der EAA schauen. Sie kamen zu dem Schluss, dass den Beteiligten bewusst war, dass es bekannte und unbekannte Steuerverbindlichkeiten gibt. Eine Bewertung und Regelung aller steuerlichen Risiken sei zwar nicht vorgenommen worden. Festgelegt wurde aber, dass die EAA alle Risiken übernimmt, die „strategienotwendigen“ Unternehmensbereichen zuzuordnen sind.

Das Kapitalmarktgeschäft sei nicht strategienotwendig für die WestLB gewesen und die Cum-Ex-Geschäfte als Grundlage der Steuerforderungen seien unzweifelhaft im Kapitalmarktgeschäft anzusiedeln, folgerten die Richter. Die Bad Bank könne sich auch nicht darauf berufen, dass Portigon sie nicht über die Cum-Ex-Geschäfte aufgeklärt habe.

Rupert Bellinghausen
Rupert Bellinghausen

Vertreter Portigon
Hengeler Mueller (Berlin): Dr. Henning Bälz, Johanna Wirth (beide Konfliktlösung)

Vertreter EAA
Linklaters (Frankfurt): Dr. Rupert Bellinghausen (Konfliktlösung)

Landgericht Frankfurt, 27. Kammer
Dr. Katja Zorembsky (Vorsitzende Richterin)

Hintergrund: Portigon lässt sich von Hengeler auch in anderen Verfahren vertreten. Zuletzt unter anderem im Streit um die Berechnungsmethode der Bankenabgabe. Aber auch zur Gründung des Instituts im Zuge der Zerschlagung der WestLB beriet die Kanzlei, die bereits vor der Finanzkrise 2007 zu den Stammberaterinnen der Landesbank gehörte. Im Cum-Ex-Kontext ist Hengeler unter anderem noch für die Sarasin-Bank und die französische Cacais tätig.

Auch die Beziehung zwischen der EAA und Linklaters ist nicht neu. Ein Linklaters-Team betreute als EAA-Stammberater unter anderem bereits den Transfer von WestLB-Portfolios und den langwierigen Verkaufsprozess der Immobilientochter Westimmo, die 2015 an die Aareal Bank ging. (Mit Material von dpa)

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