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Au nom du peuple français

Schultze & Braun erstreitet vor einem französischem Gericht die Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer von Straßburg – mit dem französischen Staat an ihrer Seite.Wer hat sie gezählt, die Niederlassungen von Schultze & Braun? Neuerdings ist die auf Insolvenzrecht spezialisierte Kanzlei durch die Ex-Hopfgarten-Anwälte Stephan Ries und Holger Harzig auch in Wuppertal vertreten, laufende Standort-Nummer 28.

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Nicht ganz so selbstverständlich ist zeitgleich der erste offizielle Auslands-Standort hinzugekommen, vom Stammsitz im badischen Achern nur einen Kanonenschuss entfernt: Auf der anderen Rheinseite, in Straßburg, führt Ellen Delzant seit Februar die Geschäfte der Schultze & Braun GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft. Der offiziellen Arbeitsaufnahme in Straßburg war ein jahrelanger Streit zwischen der Kanzlei und der örtlichen Anwaltskammer vorausgegangen, der nun von der Cour d’appel (vergleichbar mit einem deutschen Oberlandesgericht) in Colmar entschieden wurde.

Selbstverständlich gab es schon vor Delzant ausländische Anwältinnen und Anwälte in Straßburg, darunter nicht wenige Deutsche. Aber die Stadt – Sitz des Europarates und des Europäischen Parlaments, mithin eines der Zentren des europäischen Gedankens – ist zugleich auch umkämpfter Anwaltsmarkt für über 700 Rechtsanwälte. Ein Markt mit unsichtbaren Zugangsbeschränkungen?

Der Widerstand der Kammer richtete sich nicht gegen die Person Ellen Delzant, sondern gegen die Gesellschaftsform GmbH: Die französischen Standesvertreter befürchteten gewissermaßen den multidisziplinären Dammbruch, falls etwa Steuerberater als Gesellschafter der deutschen GmbH Zutritt zum französischen Markt bekämen. Allerdings war es bewusst nicht die multidisziplinäre Anwalts- und Wirtschaftsprüfer-GmbH von Schultze & Braun, die eine Zulassung beantragte, sondern die „einfache“ Rechtanwalts-GmbH.

Richtig ungewöhnlich ist Schultze & Brauns internationales Engagement nicht. Kanzlei-Senior Dr. Eberhard Braun hat schon seit Jahren internationale Märkte im Visier, richtet sich mit mehrsprachigen Veröffentlichungen über das deutsche Insolvenzrecht an auswärtige Mandanten und versicherte sich im vergangenen Sommer der Unterstützung von Professor Dr. Christoph Paulus (JUVE 09/06) – ein bekannter Name bei grenzüberschreitenden Insolvenzthemen. Warum also nicht in der französisch-deutschen Grenzregion Flagge zeigen?

Als Ellen Delzant im Juni 2005 die Zulassung zur Straßburger Anwaltskammer beantragte und dies mit dem Antrag verband, auch die Anwalts-GmbH nach deutschem Recht auf die Liste zu schreiben, hatte sie – wenn überhaupt – nur geringen Widerstand erwartet. „Im Nachhinein ist man immer klüger“, meint sie in der Rückschau. Bei der Pariser Anwaltskammer ist es wohl leichter, als ausländischer Anwalt und speziell als Anwalt in einer ausländischen Gesellschaftsform zugelassen zu werden. „Aber Straßburg liegt in der Nähe unseres Firmensitzes und mein Wohnsitz ist Straßburg, meine Familie lebt dort, also war die Stadt auch für mich als Kanzleistandort die naheliegende Wahl.“

Außerdem hatte Delzant – die neben der deutschen juristischen Ausbildung in Grenoble die Licence en droit erworben hatte – schon knapp zehn Jahre zuvor die Eignungsprüfung für die Zulassung als französischer „avocat“ absolviert. Die Papierform stimmte, aber der zuständige Ausschuss der französischen Kammer lehnte im September 2005 ab: Die Unabhängigkeit des Anwaltsberufs sei durch die Rechtsform der deutschen GmbH letztendlich nicht gewährleistet, die Aufnahme in die einschlägigen Listen könne nicht erfolgen. Gegen die Ablehnung klagten die Deutschen in Colmar.

Mit gutem Grund. Die EU-Richtlinie über die Niederlassungsfreiheit ist seit 2004 geltendes französisches Recht. Zwar war es nicht besonders zügig umgesetzt worden – das entsprechende „Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland“ trat hierzulande bereits im Jahr 2000 in Kraft – aber immerhin.

Nicht zuletzt deshalb trat an der Seite von Schultze & Braun die Staatsanwaltschaft von Colmar als „Mitvertreter“ der Berufungskläger auf und plädierte unter Hinweis auf geltendes europäisches und französisches Recht für die Zulassung zur Anwaltskammer; voll und ganz auf der Linie der deutschen GmbH, wie Kanzlei-Senior Braun nicht ohne Genugtuung betont.

Bleibt nur die Frage, ob die Straßburger Anwaltskammer Rechtsmittel einlegt und die Pariser Cour de cassation (die dem Bundesgerichtshof vergleichbare Revisionsinstanz in Frankreich) das Colmarer Urteil sozusagen kassiert. Zeit für einen Revisionsantrag haben die französischen Standesvertreter bis April. Danach dürften rund anderthalb Jahre ins Land gehen bis zu einer endgültigen Entscheidung in der französischen Hauptstadt. Aber das Colmarer Urteil gilt sofort – Schultze & Braun als GmbH sowie Ellen Delzant als Avocat Français, deutsche Rechtsanwältin und offizielle Vertreterin der GmbH, so die Richter in beeindruckender Deutlichkeit, sind in die Listen der Straßburger Kammer einzutragen.

„Meine Beratung konzentriert sich auf französische Mandanten, zum Beispiel französische Gläubiger, Gesellschafter, Investoren oder Insolvenzverwalter, in Fragen des deutschen Insolvenzrechts“, sagt Delzant, „etwa bei der grenzüberschreitenden Sanierung, bei grenzüberschreitenden Konzern- oder Gruppeninsolvenzen oder beim Kauf von Unternehmen aus der Insolvenz.“

Für Schultze & Braun ist der französische Etappensieg kein Schlusspunkt, jetzt heißt es London Calling. Seit Anfang März ist dort die Schultze & Braun LLP tätig. Wuppertal, Straßburg, London – was kann dann noch kommen? Start spreading the news…

Vertreter Schultze & Braun

Schultze & Braun (Achern/Straßburg) : Ellen Delzant

Ordre des avocats de Strasbourg

SCP G. & T. Cahn – D. S. Bergmann (Colmar)

Staatsanwaltschaft Colmar

Jacques Schmelck, Avocat Général

Cour d’appel de Colmar

Alain Nuee (Präsident)

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