Juve Plus Aufsichtsrats-Mandate

BGH gibt Nichtzulassungsbeschwerde von Fresenius statt

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Der BGH hat der Nichtzulassungsbeschwerde des Gesundheitskonzerns Fresenius gegen ein Urteil des OLG Frankfurt vom Februar 2011 stattgegeben. In diesem Urteil war die Vergabe von Aufträgen an die Kanzlei Noerr als rechtswidrig eingestuft worden, weil die Zahlung des Honorars erst nachträglich vom Aufsichtsrat genehmigt worden war und ein Noerr-Partner selbst dem Gremium angehörte.

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat der Nichtzulassungsbeschwerde des Gesundheitskonzerns Fresenius gegen das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt vom 15. Februar 2011 stattgegeben (Az. 5 U 30/10). In diesem Urteil war die Vergabe von Anwaltsaufträgen als rechtswidrig eingestuft worden, weil die Zahlung des Honorars erst nachträglich vom Aufsichtsrat genehmigt worden war und ein Anwalt selbst dem Gremium angehörte (mehr…).

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