Weiterlesen mit
- Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
- Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
- Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
- Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly
4 Wochen gratis testen
Firmenabo buchenIhre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo? Zum Login
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat der Nichtzulassungsbeschwerde des Gesundheitskonzerns Fresenius gegen das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt vom 15. Februar 2011 stattgegeben (Az. 5 U 30/10). In diesem Urteil war die Vergabe von Anwaltsaufträgen als rechtswidrig eingestuft worden, weil die Zahlung des Honorars erst nachträglich vom Aufsichtsrat genehmigt worden war und ein Anwalt selbst dem Gremium angehörte (mehr…).