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Autorin gegen Filmproduktionsfirma

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Das LG Hamburg hat der Filmproduktionsgesellschaft Tandem Communications untersagt, ein erstelltes Drehbuch zu dem geplanten TV-Mehrteiler "Johanna, die Päpstin" in der vorliegenden Form zu verwenden. Die US-amerikanische Schriftstellerin Donna Cross hatte Tandem wegen der angeblichen Verletzung ihrer urheberrechtlichen Nutzungsrechte an ihrem Roman "Die Päpstin" verklagt.

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Nach dem Urteil dürfen einige Episoden bzw. Elemente des Drehbuchs nicht weiter verwendet werden, so u.a. der Name des Bruders von Johanna und die Beschreibung ihres Liebhabers – sie sind nach Ansicht des Gerichts eindeutig der geistigen Schöpfung der Schriftstellerin Cross entsprungen. Bei anderen Elementen kam das Gericht zum gegenteiligen Schluss: Sie sind frei verfügbares Material über die historische Figur der Johanna von Ingelheim. So wurde auch die Verwendung des Titels „Johanna, die Päpstin“ wurde nicht beanstandet.

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