Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat Mitte September die Betriebsstilllegung der Buss Kuhwerder Terminal GmbH im Hamburger Hafen gebilligt und die ausgesprochenen Kündigungen für rechtens erklärt. Geklagt hatten rund 60 der insgesamt 120 Mitarbeiter, bis zum BAG gelangten allerdings nur sechs Fälle. Das höchste deutsche Arbeitsgericht folgte nicht der von den Klägervertretern per Gutachten untermauerten Auffassung, dass die EU-Richtlinie zu Massenentlassungen bei der Buss-Restrukturierung nicht eingehalten worden sei. Die Urteilsbegründung steht noch aus, die Anwältin auf Klägerseite wollte daher für den Fall eine Vorlageerzwingung zum EuGH nicht ausschließen. Vertreter Buss
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