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Global Connect darf dank Taylor Wessing Glasfaserkabel verlegen

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Die DB Netz muss ihre Eisenbahninfrastruktur für den Ausbau des Telekommunikationsnetzes zur Verfügung stellen. Dies entschied die Bundesnetzagentur, die sich aufgrund einer Anfrage des dänischen Telekommunikationsnetzbetreibers Global Connect erstmals mit dem Nutzungskonflikt abschließend beschäftigte.

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Mark Hoenike
Mark Hoenike

Der Bundesnetzagentur zufolge kann Global Connect für die Verlegung eines Glasfaserkabels das vorhandene Kabelführungssystem, etwa Kabeltröge und Leerrohre, sowie Brücken, Böschungen und Dämme nutzen. DB Netz muss Global Connect nun innerhalb von drei Monaten Angebote für die Mitnutzung der Streckenabschnitte unterbreiten. Zudem muss DB Netz im Zweifelsfall selbst klären, ob es auf den Streckenabschnitten durchgängig freie Kapazitäten gibt.

Vorausgegangen war, dass Global Connet bei der DB Netz angefragt hatte, ob es für den geplanten Ausbau seines Hochgeschwindigkeits-Telekommunikationsnetzes vier Streckenabschnitte in Norddeutschland mitnutzen darf. Es kam zu keiner Einigung, woraufhin die Dänen die Bundesnetzagentur anriefen.

Die Behörde hat hier nur entschieden, dass eine Mitnutzung grundsätzlich zu gewähren und auch möglich ist. Fragen zu Kosten und den rechtlichen sowie technischen Bedingungen waren nicht Thema, können aber auch in einem weiteren Verfahren an die Agentur herangetragen werden.

Grundsätzliche Bedeutung

Für die Entscheidung stützte sich die Bundesnetzagentur erstmals auf eine neue Vorschrift im Telekommunikationsgesetz (TKG), die die Mitnutzung öffentlicher Eisenbahninfrastruktur für die Modernisierung der Telekommunikationsnetze festlegt. Ähnliche Regelungen gelten für Bundeswasserstraßen und Bundesfernstraßen. Dadurch soll der Telekommunikations-Netzausbau schneller werden und kostengünstig ausfallen. Die Bundesnetzagentur hat die Kompetenz erhalten, Streitigkeiten über die Nutzung zu schlichten.

Ich gehe davon aus, dass die Bahn kooperiert und unsere Vorgaben nicht nur in diesem konkreten Fall zügig umsetzt, sondern auch den Mitnutzungsbegehren anderer Telekommunikationsunternehmen so weit wie möglich Rechnung trägt“, sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Die Bahn kann damit ihren Teil zu einer zügigen Umsetzung der Breitbandziele der Bundesregierung beitragen, ohne dass in jedem Einzelfall eine Entscheidung der Bundesnetzagentur erforderlich wird.

Die DB Netz kann gegen die Entscheidung der Bundesnetzagentur Einspruch beim Verwaltungsgericht Köln einlegen.

Berater Global Connect
Taylor Wessing (Hamburg): Dr. Mark Hoenike (Federführung; Telekommunikations-/Medienrecht/Corporate); Associate: Dr. Marion Hartmann (Telekommunikations-/Medienrecht)

Berater DB Netz
Freshfields Bruckhaus Deringer (Berlin): Prof. Dr. Marcel Kaufmann

Bundesnetzagentur, 3. Beschlusskammer
Ernst Wilmsmann (Vorsitzender)

Hintergrund: Global Connect ist in Netzausbaufragen seit zehn Jahren Mandant von Hoenike. Er nahm den Mandanten mit, als er 2009 von Allen & Overy zu Taylor Wessing wechselte (mehr…).

Freshfields-Partner Kaufmann ist ähnlich wie Redeker-Partner Dr. Stephan Gerstner regelmäßiger Berater der DB Netz. Kaufmann beriet die Deutsche Bahn erst kürzlich am Rande eines Verfahrens des Europäischen Gerichtshofs, das über eine Abspaltung von DB Netz aus dem Bahn-Konzern entscheiden musste (mehr…).

In einem weiteren wichtigen Verfahren zu Trassenpreisen, das 2011 vor dem Bundesgerichtshof stattfand, beriet Redeker die DB Netz (mehr…).

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