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Vor dem Landgericht Köln und in der Folge vor dem Oberlandesgericht Köln ging es um jeweils vier Sandalenmodelle von Penta Shoes und Calzados D’Simons. Birkenstock sah durch die Schuhe der beiden spanischen Familienunternehmen die Urheberrechte an seinen Sandalenmodellen Madrid, Arizona, Boston und Gizeh verletzt. Vor dem Landgericht Köln erwirkte das deutsche Unternehmen einstweilige Verfügungen gegen den deutschlandweiten Vertrieb der Produkte der Spanier.