Wettbewerb

Mitscherlich gewinnt für Birkenstock-Konkurrentin

Seit einiger Zeit wehrt sich Birkenstock verstärkt gegen Nachahmer. Nun musste der bekannte Schuhersteller jedoch eine Niederlage einstecken. Das Landgericht Köln entschied, dass Birkenstock Nachahmer zu lange geduldet habe und deshalb nun die wettbewerbsrechtliche Eigenart ihrer Gesundheitsschuhe verwässert sei. Rechtskräftig wurde das Urteil, nachdem Birkenstock die Berufung am Oberlandesgericht Köln zurück genommen hatte. Geklagt hatte der Schuhhersteller JNJ aus München, weil Birkenstock dessen Kunden abgemahnt hatte.

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Markus Bölling
Markus Bölling

Das Münchner Unternehmen JNJ wurde 2016 von einem ehemaligen Birkenstock-Mitarbeiter gegründet. JNJ vertreibt Korksohlenschuhe, die wie die bekannten Birkenstockmodelle aussehen. Birkenstock sieht in den Schuhmodellen unlautere Nachahmungen und verlangt, dass JNJ-Abnehmer Werbung und Vertrieb der Schuhe stoppen.

Dagegen wehrte sich JNJ und verlangte von Birkenstock die angeblich unberechtigten Abmahnungen ihrer Abnehmer zu unterlassen. Birkenstock ständen keine wettbewerbsrechtlichen Ansprüche zu, da keine wettbewerbsrechtliche Eigenart der Birkenstockmodelle bestehe. Per Widerklage ging Birkenstock wiederum gegen JNJ vor und verlangte, dass JNJ den Vertrieb der Schuhe unterlasse.

Wettbewerbsrechtliche Eigenart verwässert

Carsten Menebröcker
Carsten Menebröcker

Das LG Köln teilte die Auffassung von JNJ: Birkenstock werde zwar als Entwickler der bekannten Modelle wahrgenommen. Das Unternehmen habe es aber versäumt gegen andere Nachahmer vorzugehen. So bieten auch Discounter wie Lidl und Aldi Konkurrenzprodukte an. Zum jetzigen Zeitpunkt sei die wettbewerbsrechtliche Eigenart deshalb vor allem für ältere Modelle so weit verwässert, dass Birkenstock JNJ nicht den Vertrieb der nachgeahmten Schuhe verbieten kann.

Berufung zurückgenommen

Birkenstock wehrte sich gegen die Entscheidung des LG mit einer Berufung am OLG – die das Unternehmen aber nach der mündlichen Verhandlung zurücknahm. Nach JUVE-Informationen legte der Vorsitzende Richter am OLG Birkenstock nahe, die Berufung zurückzunehmen, da keine Aussicht auf Erfolg bestehe.

Birkenstock macht seit 1774 Schuhe, seit den 1970ern expandiert das Unternehmen mit den berühmten Gesundheitsschuhen. Der Konzern hält für diese keine Schutzrechte, bis auf eine deutsche Bildmarke zu dem Knochenmuster der Sohlen. Birkenstock geht seit einiger Zeit vermehrt gegen Konkurrenzprodukte vor und kämpft dabei auch gegen die Vertriebswege der Nachahmungen. Auch mit Amazon streitet sich der Hersteller und stellte sogar den Verkauf von Birkenstockschuhen über die Plattform ein.

Vertreter JNJ
Mitscherlich (München): Dr. Markus Bölling (Federführung); Associates: Dr. Felix Wesel, Stephan Höfs (alle IP)

Vertreter Birkenstock
CMS Hasche Sigle (Köln): Dr. Carsten Menebröcker

Landgericht Köln, 1. Kammer für Handelssachen
Bernd Paltzer (Vorsitzender Richter)

Oberlandesgericht Köln, 6. Zivilsenat
Hubertus Nolte (Vorsitzender Richter)

Hintergrund: JNJ setzte bei seinem ersten wettbewerbsrechtlichen Streit gegen einen großen Konkurrenten wie Birkenstock auch erstmals auf die gemischte Patent- und Soft-IP-Kanzlei Mitscherlich und den federführenden Partner Bölling. Das Mandat kam über eine Empfehlung zustande.

Birkenstock beauftragte mit CMS eine vertraute Beraterin. Die Kanzlei war schon 2005 an der Seite des Herstellers, als das LG Köln einen Rechtsstreit mit Susanne Birkenstock beilegte, der damaligen Ehefrau von Birkenstock-Geschäftsführer Christian Birkenstock. Susanne Birkenstock hatte in ihrem eigenen Unternehmen ein Markenlogo mit dem Inhalt ‚Birkenstock‘ und ‚Susanne Birkenstock‘ für Schuhe verwendet.

Unter anderem bei arbeitsrechtlichen Verfahren vertraute Birkenstock in der Vergangenheit häufiger auf Vangard und den ehemaligen Hogan Lovells-Arbeitsrechtler und Compliance-Experten Tim Wybitul. Wybitul wechselte kürzlich zu Latham & Watkins.

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