Juve Plus Amtshaftungsklage

BayWa verliert Kampf gegen das Kartellamt endgültig vor dem BGH

Im Streit über mögliche Fehler des Bundeskartellamts im Bußgeldverfahren ‚Pflanzenschutzmittel‘ muss der Bund dem Agrarkonzern BayWa keinen Schadensersatz zahlen. Der Bundesgerichtshof hat eine Nichtzulassungsbeschwerde des Unternehmens gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln abgewiesen – und damit einen Streit beendet, der die deutsche Kartellrechtsszene stark beschäftigt hat.

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Ausgerechnet ein Kartellverfahren zu Pflanzenschutzmitteln ließ ein besonders giftiges Pflänzchen sprießen: Argwohn gegen die Methoden der Ermittlungsbehörde.

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Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ging es nur noch um Anwaltskosten von 4,2 Millionen Euro aus dem Kartellverfahren, die BayWa erstattet haben wollte. Den Streit um das Bußgeld von rund 70 Milllionen Euro hatte BayWa bereits vor dem OLG Köln verloren.

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