Juve Plus Beraterhaftung

Nach CDO-Desaster will BVG über 130 Millionen Pfund von Clifford Chance

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  • JUVE

Vor dem englischen High Court in London sieht sich die deutsche Partnerschaft von Clifford Chance einer Haftungsklage ausgesetzt, deren Ursprung in Berlin liegt. 2007 beriet die Kanzlei die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) bei komplexen Finanzgeschäft mit JP Morgan, unter anderem beim Erwerb hochspekulativer Wertpapiere, sogenannter Collateralized Debt Obligations (CDO). Die Bank klagte in London, nun bezog die BVG ihre Berater mit in den Prozess ein.

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„Wir sind der Auffassung, dass die BVG uns nicht als Drittbeklagte in diesem Verfahren hätte benennen dürfen“, teilte Clifford Chance gegenüber JUVE mit. Die Kanzlei glaubt, dass „die Ansprüche gegen uns auf falschen Annahmen beruhen und völlig unbegründet sind.“ Sie werde ihre Position weiterhin mit aller Kraft verteidigen.

Der ursprüngliche Deal sollte die Risiken eines Cross-Border-Leasing-Geschäfts streuen, mit dem die BVG von 1997 bis 2002 ihre Straßen- und U-Bahn-Wagen finanzierte. Die Transaktion erwies sich als großes Verlustgeschäft. Letztlich verweigerte die BVG die Zahlungen an JP Morgan. Das US-Finanzunternehmen reagierte mit der Klage und fordert mittlerweile rund 155 Millionen Euro von der BVG.

Nach langem Streit um den Gerichtsstand wird das Verfahren nun in London ausgetragen. Mit der Frage der internationalen Zuständigkeit hatte sich zwischenzeitlich der Europäische Gerichtshof beschäftigt. Er entschied 2011, dass es bei einer strittigen Gerichtszuständigkeit alleine auf eine vertraglich vereinbarte Gerichtsstandklausel ankomme. Falls eine solche Klausel existiere, spiele der Sitz des Unternehmens für den Gerichtsstand keine Rolle (mehr…).

Wie das englische Branchenmagazin ,The Lawyer‘ berichtet, hat die beklagte BVG ihre damalige Beraterin Clifford Chance mit einer sogenannten Part 20 Claim in den Streit hineingezogen. Sollte JP Morgan sich gegen die BVG durchsetzen, könnte diese wiederum Clifford als Drittbeteiligte haftbar machen. Die BVG hatte seinerzeit auf den juristischen Rat eines deutschen Banking-Partners von Clifford vertraut.

In Deutschland ist die Kanzlei als Partnerschaftsgesellschaft organisiert. Für eine eventuelle Haftung in Sachen BVG käme demnach die Partnerschaft als Gesamtschuldnerin auf. Wie bei solchen Fällen üblich, ist das wirtschaftliche Risiko des Versicherungsfalls auf mehrere Versicherer und Rückversicherer verteilt.

Das Verfahren in London beginnt am 13. Januar mit einer Einlesephase des Gerichts. Ab dem 20. Januar starten dann die mündliche Verhandlungen.

Vertreter JP Morgan
Linklaters (London): Katheryn Ludlow
One Essex Court’s Laurence Rabinowitz QC
Fountain Court’s Richard Handyside QC

Vertreter BVG
Addleshaw Goddard (London): Michael Barnett
Noerr (München): Christine Volohonsky
Brick Court Chambers’ Tim Lord QC, Simon Salzedo QC, Simon Birt

Vertreter Clifford Chance Deutschland
Clyde & Co (London): Richard Harrison.
Essex Court Chambers’ David Foxton QC, Stephen Houseman QC, Tom Ford

Hintergrund: Linklaters steht JP Morgan in dem Fall schon seit Langem zur Seite. So war die Kanzlei auch in dem EuGH-Verfahren für die US-Bank aktiv. Hier trat die deutsche Litigation-Praxis um den Frankfurter Partner Klaus Saffenreuther für das Bankhaus auf.

Auch Noerr ist bereits seit Anbeginn als Beraterin der BVG zu sehen. Zunächst war vor allem der Münchner Partner Christian Stempfle in den Fall involviert. Nach seinem Wechsel zu Reed Smith (mehr…) übernahm die junge Partnerin Christine Volohonsky. Die Kanzlei war in einem ähnlich gelagerten Fall, der in Deutschland spielt, ebenfalls für die kommunale Seite aktiv: Noerr vertrat die Kommunalen Wasserwerke Leipzig (KWL) in dem vor Kurzem vom LG Leipzig entschiedenen Prozess um CDO-Geschäfte. Hier musste KWL im Sommer 2012 eine Niederlage gegen die LBBW einstecken, die auf Baker McKenzie setzte (mehr…).

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