Der ehemalige Chef der Schmidt Bank, Dr. Karl-Gerhard Schmidt, hat wegen Untreue im besonders schweren Fall eine Freiheitsstrafe von einem Jahr erhalten. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Als Bewährungsauflage soll er zudem 250.000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen zahlen. Das Landgericht Hof sprach Schmidt jedoch im August zugleich vom Vorwurf des 232-fachen Betrugs frei.
Schmidt hatte zum Rückkauf von Aktien einer Beteiligungsgesellschaft der Schmidt Bank einen Kredit in Höhe von mehr als 30 Millionen Euro ausgezahlt. Dessen Rückzahlung sei zu unsicher gewesen. Daher ging das Gericht von Untreue aus.
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