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Cum-Ex-Geschäfte sind strafbar

Mit Spannung ist das erste höchstrichterliche Urteil in Sachen Cum-Ex erwartet worden. Nun steht fest: Cum-Ex-Aktiengeschäfte sind als Steuerhinterziehung zu bewerten und damit strafbar. Das entspreche nicht nur dem Gerechtigkeitsempfinden, sondern ergebe sich auch unmittelbar aus dem Gesetz, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe.

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Die Richter verwarfen damit sämtliche Revisionen gegen das bundesweit erste Strafurteil in einem Cum-Ex-Verfahren. Es ist damit rechtskräftig. Das Bonner Landgericht hatte im März vergangenen Jahres die beiden Ex-Börsenhändler aus London, Martin S. und Nicholas D., wegen Steuerhinterziehung beziehungsweise Beihilfe zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt. Der BGH bestätigte auch, dass einer der Männer Profite von 14 Millionen Euro und die in den Skandal verwickelte Privatbank M.M. Warburg mehr als 176 Millionen Euro zurückzahlen muss.

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