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Die Richter verwarfen damit sämtliche Revisionen gegen das bundesweit erste Strafurteil in einem Cum-Ex-Verfahren. Es ist damit rechtskräftig. Das Bonner Landgericht hatte im März vergangenen Jahres die beiden Ex-Börsenhändler aus London, Martin S. und Nicholas D., wegen Steuerhinterziehung beziehungsweise Beihilfe zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt. Der BGH bestätigte auch, dass einer der Männer Profite von 14 Millionen Euro und die in den Skandal verwickelte Privatbank M.M. Warburg mehr als 176 Millionen Euro zurückzahlen muss.