Juve Plus Streit um Gebühren in der Sparphase

BGH erklärt weitere Klauseln in Bausparverträgen für ungültig

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Streit um Gebühren bei Bausparverträgen erneut zugunsten der Kunden entschieden. So dürfen die Bausparkassen auch in der Sparphase keine pauschale Gebühr wie ein Jahresentgelt verlangen, so das Urteil.

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Ein solches Entgelt benachteilige die Bausparer unangemessen, weil damit Kosten für Verwaltungstätigkeiten auf sie abgewälzt würden, entschieden die Richter (Az. XI ZR 551/21).

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