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Zahnarzt gewinnt mit Höch Kadelbach gegen Bewertungsportal

Bewertungsplattformen im Internet müssen Nutzereinträge genau prüfen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden und damit die Rechte eines Zahnarztes gestärkt (AZ VI ZR 34/15). Er hatte geklagt, weil er von einem anonymen Nutzer auf dem Ärztebewertungsportal Jameda eine schlechte Bewertung kassiert hatte. Der Zahnarzt bezweifelte, dass der Bewerter tatsächlich Patient bei ihm gewesen war und verlangte von Jameda die Löschung des Eintrags. Das Urteil könnte Folgen für die gesamte Branche haben.

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Höch_Dominik
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