Geklagt hatten die kommunalen Energieversorger Gruppen-Gas- und Elektrizitätswerk Bergstraße (GGEW) und Energieried aus Hessen. Sie hatten 2006 nach einer Ausschreibung die Konzession zur Nutzung öffentlicher Verkehrswege von den Gemeinden erworben.
Die E.on-Tochter HEAG Südhessische Energie AG (HSE), die vorher die Lizenz besessen hatte, wollte die profitablen Netze allerdings nur verpachten. In einem 1991 mit der Gemeinde geschlossenen Konzessionsvertrag hatte sich die HSE zwar bei Vertragsende zur Rückübereignung verpflichtet, fühlte sich daran aufgrund der Novellierungen des Energiewirtschaftsgesetzes aber nicht mehr gebunden. Nach der neuen Gesetzeslage sei der Vertrag so umzudeuten, dass ihr ein Wahlrecht zwischen Übereignung oder Verpachtung zustehe.
Für die Bundesrichter war die Gesetzeslage jedoch eindeutig: Aus dem Konzessionsvertrag von 1991 ergebe sich ein Anspruch auf Eigentumsübertragung. Hieran sei die HSE nach wie vor gebunden. Offen ließ der BGH jedoch, ob dem neuen Energieversorger auch ein gesetzlicher Anspruch aus dem novellierten Energiewirtschaftsgesetz zusteht.
Vertreter GGEW/Energieried
BECKER BÜTTNER HELD : Dr. Christian Theobald (für GGEW; Berlin), Matthias Albrecht (für Energieried; München)
DR. ACHIM VON WINTERFELD (BGH-Anwalt; Karlsruhe)
Vertreter HSE
CMS HASCHE SIGLE (Stuttgart): Dr. Harald Kahlenberg; Associate: Dr. Mathias Traub
DR. BRUNHILDE ACKERMANN (BGH-Anwältin; Karlsruhe) – aus dem Markt bekannt
Bundesgerichtshof, Kartellsenat
@Prof. Dr. Joachim Bornkamm (Vorsitzender Richter)
Die Becker Büttner Held-Anwälte Theobald und Albrecht vertraten jeweils einen langjährigen Mandanten und tauschten sich trotz formaler Trennung der Mandate regelmäßig über die Verfahren aus. Diese unterschieden sich nur in Nuancen und etwa darin, dass es im Verfahren der GGEW um das Strom- und bei der Energieried um das Gasverteilnetz ging.
Albrecht hatte für die Energieried vor einigen Jahren bereits in einem ähnlichen Fall gesiegt: Damals musste die HSE ihr Gashochdruckleitung an die Energieried übertragen. Theobald berät die GGEW ebenfalls seit Jahren.
Auch CMS betreut die HSE seit Langem, und zwar umfassend in den Bereichen Energie und Regulierung sowie im Gesellschafts-, Kartell- und Arbeitsrecht. Zuletzt beriet die Kanzlei das Unternehmen etwa bei einem Offshore-Windpark-Vorhaben in der Nordsee.