Juve Plus BGH-Urteil

Gleiss Lutz triumphiert gegen Mappus

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Stefan Mappus erhält von Gleiss Lutz keinen Schadensersatz wegen Falschberatung. Das entschied nun der Bundesgerichtshof. Der ehemalige Ministerpräsident von Baden-Württemberg hatte eine halbe Million Euro von der Kanzlei gefordert. Nach Ansicht der Karlsruher Richter galt die dafür notwendige Schutzwirkung des Anwaltsvertrags aber nicht für Mappus.

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Die Kanzlei hatte das Land Baden-Württemberg beraten, als dieses 2010 einen Milliardendeal anstrebte: Es wollte die EnBW-Anteile von dem französischen Energiekonzern EDF zurückkaufen. Mappus hatte das Geschäft am Landtag vorbei abgewickelt – verfassungswidrig, wie der Staatsgerichtshof später befand. Daraufhin beschäftigten sich bereits Gerichte und ein Untersuchungsausschuss mit der Frage, wer dafür die Verantwortung trägt. 

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