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Die Kanzlei hatte das Land Baden-Württemberg beraten, als dieses 2010 einen Milliardendeal anstrebte: Es wollte die EnBW-Anteile von dem französischen Energiekonzern EDF zurückkaufen. Mappus hatte das Geschäft am Landtag vorbei abgewickelt – verfassungswidrig, wie der Staatsgerichtshof später befand. Daraufhin beschäftigten sich bereits Gerichte und ein Untersuchungsausschuss mit der Frage, wer dafür die Verantwortung trägt.