Juve Plus BGH zu Bewertungsportalen

Yelp mit Rohnke Winter und Fieldfisher erfolgreich

Das Onlinebewertungsportal Yelp darf seine in Sternen ausgedrückte Gesamtbewertung von Unternehmen auf eine automatisierte Auswahl stützen. Das entschied der Bundesgerichtshof am Dienstag im Streit zwischen einer Betreiberin mehrerer Fitnessstudios im Raum München und dem Internetunternehmen. Die Sportunternehmerin Renate Holland fühlte sich zu schlecht bewertet. Der VI. Zivilsenat hob ein anderslautendes Urteil des Oberlandesgerichts München auf.

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Philipp Plog
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