Juve Plus Biomineralwasser

Neumarkter Lammsbräu mit Jordan & Hall und Lorenz Seidler Gossel vor BGH erfolgreich

Die Kennzeichnung von natürlichem Mineralwasser als 'Biomineralwasser' ist nicht irreführend. Das hat vergangene Woche der Bundesgerichtshof in der Auseinandersetzung zwischen der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs und der Neumarkter Lammsbräu entschieden.

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Siegfried Jackermeier
Siegfried Jackermeier

Die oberpfälzische Brauerei bietet ein Mineralwasser unter der Marke ‚Bio Kristal‘ an. Das hatte die Wettbewerbszentrale versucht zu unterbinden. Mit diesem Vorhaben war sie zunächst in erster Instanz vor dem Landgericht Nürnberg erfolgreich. Aber schon das Oberlandesgericht war gegenteiliger Auffassung. Dieses Urteil bestätigte nun der BGH.

Die Kennzeichnung von Mineralwasser als ‚Bio‘ werde nicht durch die gesetzliche Regelung für das Bio-Gütesiegel, die für landwirtschaftliche Erzeugnisse gilt, sowie durch die Regelung für natürliche Mineralwasser in der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung eingeschränkt, so die Richter. Sie setzten jedoch in ihrem Urteil einen Rahmen für ‚Biomineralwasser‘. Von diesen könne der Verbraucher erwarten, dass es unbehandelt und frei von Zusatzstoffen sei, außerdem dass Rückstände und Schadstoffe deutlich unterhalb der gesetzlichen Höchstwerte liegen.

Für beide Parteien hatte die Auseinandersetzung grundsätzlichen Charakter. Der Verband der deutschen Mineralbrunnen (VDM), der das Verfahren über die Wettbewerbszentrale initiiert hatte, wollte den Vertrieb von Biomineralwässern grundsätzlich unterbinden. Die private Neumarkter Lammsbräu vertreibt ausschließlich Bio-Getränke. Die Eignerfamilie hat zudem einen Verein für ein Qualitätssiegel für Biomineralwasser gegründet. Anders als für landwirtschaftliche Produkte und Fleisch gibt es kein staatliches Bio-Siegel für Mineralwässer. Für das private Gütesiegel hat der BGH nun hohe Reinheitserwartungen definiert.

Vertreter Wettbewerbszentrale
Cornelie von Gierke (Karlsruhe; BGH-Vertretung)
Gleiss Lutz (München): Dr. Andreas Wehlau
Inhouse (Bad Homburg vor der Höhe): Dr. Reiner Münker (Geschäftsführer)

Vertreter Neumarkter Lammsbräu
Jordan & Hall (Karlsruhe): Dr. Reiner Hall (BGH-Vertretung)
Lorenz Seidler Gossel (München): Dr. Siegfried Jackermeier

Bundesgerichtshof, 1. Zivilsenat
Prof. Dr. Joachim Bornkamm (Vorsitzender Richter)

Andreas Wehlau
Andreas Wehlau

Hintergrund: Lorenz Seidler-Partner Jackermeier betreut Neumarkter Lammsbräu in wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen inzwischen regelmäßig. Das Unternehmen wurde vor Jahren auf den damals noch gegnerischen Anwalt aufmerksam. Die Auseinandersetzung um Biomineralwasser betreute Jackermeier von Anbeginn an.

Eine eher unübliche Mandatskonstellation verband Gleiss Lutz mit der Wettbewerbszentrale in den beiden Vorinstanzen. Normalerweise vertritt die Großkanzlei die Händler beziehungsweise Hersteller von Lebensmitteln. Aber auch der VDM gehört zu den langjährigen Mandanten von Gleiss. Der Verband trat ebenfalls im Prozessverlauf auf. Der bekannteste Lebensmittelrechtler der Kanzlei, Andreas Wehlau, war allerdings an der BGH-Entscheidung nicht mehr beteiligt. Das Verfahren führte Cornelie von Gierke alleine. Sie verfügt ebenso wie BGH-Anwalt Hall über ausgewiesene Expertise für Revisionssachen mit IP-Hintergrund.

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