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BKA erwirkt Richtigstellung gegen ‚Focus‘

Auch staatliche Stellen können einen presserechtlichen Anspruch auf Richtigstellung haben. Der Bundesgerichtshof hat Ende April zwei dahingehende Urteile des LG und OLG Hamburg bestätigt. Geklagt hatte das Bundesinnenministerium gegen einen Bericht des 'Focus'. Darin war beschrieben worden, das Bundeskriminalamt (BKA) habe bei der Suche nach einer undichten Stelle im Behördenapparat streng geheime Dossiers manipuliert.

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Weil diese Behauptung die Behörde in der öffentlichen Meinung herabwürdigen könne, verlangten – und bekamen – das BKA und das Bundesinnenministerium diesbezüglich eine Richtigstellung.

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