Juve Plus Klage wegen Gendergap

Bluedex-Mandantin Audi darf weiter gendergerechte Sprache nutzen

Das Landgericht Ingolstadt hat eine Klage gegen einen Leitfaden für geschlechtergerechte Sprache bei der Audi AG abgewiesen. Ein Mitarbeiter der Konzernmutter VW, der mit Audi-Kollegen zusammenarbeiten muss, hatte den Ingolstädter Autohersteller verklagt.

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 Er hatte sich daran gestört, dass die Audi-Beschäftigten in der Kommunikation mit ihm aufgrund des Leitfadens Gender-Formen mit Unterstrich (Mitarbeiter_innen) nutzen − den sogenannten Gendergap (Az. 83 O 1394/21). Der Kläger sah durch Audis Gender-Leitfaden seine allgemeinen Persönlichkeitsrechte verletzt.

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