Juve Plus Erfolg vor Landgericht

BMW fegt China-Auto vom Markt

Der Autoimporteur China Automobile Deutschland darf die Automarke CEO des chinesischen Herstellers Shuanghuan hierzulande nicht vertreiben. Das entschied Ende Juni das Landgericht München und gab damit der Klage der BMW AG statt.

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Der Münchner Autobauer war gegen den Importeur vorgegangen, weil er durch die äußere Gestaltung, die Innenausstattung und das Lenkrad des chinesischen Autos die Geschmacksmuster seines X5-Geländewagens verletzt sah. Auch verstoße der Vertrieb des CEO gegen das Wettbewerbsrecht, denn das Auto beute aufgrund der X5-Ähnlichkeit den Ruf von BMW aus.

Das Gericht ordnete die Vernichtung aller Fahrzeuge „mit einem bestimmten Aussehen“ an, die sich noch im Besitz des Importeurs befinden, und bejahte auch BMWs Ansprüche auf Auskunft und Schadensersatz. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Geschäftsführer von China Automobile Deutschland kündigte bereits an, Berufung gegen das Urteil einzulegen.

Vertreter BMW
Klaka (München): Dr. Ralf Hackbarth (Federführung), Dr. Andreas Schulz
Weber & Heim (München): Rainer Wunderlich (Patentanwalt)
Inhouse (München): Dr. Jochen Volkmer, Dr. Benjamin Koch

Vertreter China Automobile Deutschland
Manfred Schneider (Pürgen-Lengenfeld) – aus dem Markt bekannt

LG München I, 4. Kammer für Handelssachen
Gerhard Brackmann (Vorsitzender Richter)

Hintergrund: Klaka-Partner Hackbarth vertritt BMW dauernd in marken- und geschmacksmusterrechtlichen Verletzungsprozessen, im Jahr 2007 kamen so rund 50 Mandate zustande.

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