Juve Plus Millionenstreit

Bobic geht mit Seitz gegen Hertha in die Offensive

Nächster Akt im Streit zwischen dem Fußballbundesligisten Hertha BSC und seinem Ex-Geschäftsführer Fredi Bobic: Mit einer Urkundenklage versucht Bobic, die Hertha unter Druck zu setzen.

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Wie die Bild-Zeitung zuerst berichtete, ziehen die Anwälte des im Januar zunächst ordentlich und später fristlos gekündigten ehemaligen Geschäftsführers mit der Klage ein neues Register. 

Stefan Seitz

Bobic hatte zunächst vor dem Berliner Arbeitsgericht gegen beide Kündigungen geklagt. Für Anfang April war dort ein Gütetermin angesetzt. Diesen sagte das Gericht aber ab und verwies den Sachverhalt (Az. 90 O 29/23) zuständigkeitshalber an das Landgericht Berlin. Medien zufolge auf Betreiben von Hertha BSC.

Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH ist der Geschäftsführer einer GmbH kein Arbeitnehmer, sondern ein Organ der Gesellschaft. Daraus ergibt sich im Fall der als GmbH & Co. KGaA verfassten Hertha-Profiabteilung die Zuständigkeit des Zivilgerichts und die Möglichkeit der Urkundenklage. Denn dieser Weg ist nur in der Zivilgerichtsbarkeit und nicht in einem arbeitsrechtlichen Verfahren gangbar.

Im Fall Bobic könnte der gekündigte Geschäftsführer in einem Urkundenverfahren seinen Arbeitsvertrag vorlegen. Presseberichten zufolge sollen dem Kläger aus seinem bis Ende Juni 2024 laufenden Kontrakt noch monatliche Zahlungen in Höhe von insgesamt 3,5 Millionen Euro zustehen. Seit der fristlosen Kündigung sind die Zahlungen eingefroren. Brisant: Ab dem 1. Juli soll Bobic eine Option auf eine zweijährige Vertragsverlängerung ziehen können. ‚Bild‘ berichtet von einer dann womöglich fälligen Gesamtsumme von weiteren sechs Millionen Euro –  sollte die Bobic-Seite vor Gericht erfolgreich sein.          

Einigungswillen kaum erkennbar

In aller Regel streben Beteiligte im Fußballgeschäft nach einer gescheiterten Mission rasch zurück ins Rampenlicht und an eine andere Wirkungsstätte. Dennoch hat es Fälle gegeben, wo Betroffene lukrative Vereinbarungen schlicht ‚ausgessesen‘ haben. Welchen Weg Bobic letztlich geht, bleibt Spekulation.

Unstrittig hingegen ist eine Äußerung, die er als Geschäftsführer Ende Januar nach dem mit 0:2 verlorenen Derby gegen Union vor laufender Kamera gegenüber einem Reporter getätigt hat: „Wenn du noch mal fragst, kriegst du eine gescheuert.“ Ein Arbeitnehmer in einem mittelständischen Betrieb, der einem Kunden oder Kollegen so begegnet, kann sich um Kopf und Kragen reden. Im Fall der Hertha-Personalie verweisen verschiedene in Medien zitierte Arbeitsrechtler auf die Emotionalität des Fußballumfelds, auf die dort übliche raue Sprache und halten die Bobic-Aussage folglich nicht für kündigungsrelevant. Nicht nur die Klärung dieser Frage verspricht Spannung –  sollten die Beteiligten nicht doch noch in einem Vergleich aufeinander zugehen.   

Vertreter Hertha BSC
Heuking Kühn Lüer Wojtek (Hamburg): Dr. Johan-Michel Menke (Arbeitsrecht)

Johan-Michel Menke

Vertreter Fredi Bobic
Seitz (Köln): Dr. Stefan Seitz (Federführung), Dr. Maximilian Schmidt (beide Arbeitsrecht)
Weidmann (München): Matthias Weidmann (Steuerrecht) 

Alle Berater sind aus dem Markt bekannt.

Hintergrund: Der Hamburger Heuking-Partner Menke vertritt Hertha seit rund einem Jahrzehnt in arbeitsrechtlichen Fragen. Der Kontakt kam über den seinerzeitigen Hertha-Syndikusrechtsanwalt Thomas Herrich zustande. Herrich ist im Juni 2022 als Geschäftsführer zum Hertha BSC e.V. gewechselt. Menke berät und vertritt Sportfachverbände wie den DFB, dem er im Streit um den Arbeitnehmerstatus von Schiedsrichtern zur Seite stand, oder Vereine wie Mainz 05, wo die Zulässigkeit der Befristung von Spielerverträgen strittig war. Hertha beriet Menke zudem in zahlreichen Fragen, die sich aus der Pandemiesituation ergaben. Als Hertha-Hauskanzlei gilt ansonsten Noerr, die zuletzt beim Einstieg des neuen Investors 777 Partners eine tragende Rolle spielte. 

Matthias Weidmann

Fredi Bobic vertraut im Alltagsgeschäft seit Jahren auf die Dienste von Weidmann, der rechtlich und steuerlich berät. Mit der Mandatierung von Seitz beauftragt der Fußballmanager nun zusätzlich eine im Arbeitsrecht wie in der Beratung von Sportgrößen versierte Kanzlei. Bekannte Seitz-Mandanten sind etwa Fußballer Toni Kroos, Formel-1-Pilot Nick Heidfeld oder schillernde Protagonisten wie Reiner Calmund und Christoph Daum. Als sich Bobic 2021 – vertreten durch Weidmann – als Sportvorstand von Eintracht Frankfurt verabschiedete, beriet Seitz aufseiten des Bundesligisten. Hertha kaufte Bobic damals mit rund 2,5 Millionen Euro aus seinem laufenden Vertrag heraus.     

Die in der Zivilprozessordnung vorgesehene Urkundenklage, die hier nun zum Einsatz kommt, bietet Gläubigern die Möglichkeit, durch die Vorlage einer Urkunde zeitnah einen Vollstreckungstitel zu erwirken. Nur Urkunden zählen, eine Beweisaufnahme erfolgt nicht. Endet das Verfahren zugunsten des Klägers, ergeht ein Vorbehaltsurteil. Der Beklagte kann in einem Nachverfahren dagegen vorgehen. Das Nachverfahren ist ein reguläres Zivilverfahren, hier erfolgt eine Beweisaufnahme. Dauer und Kostenperspektive sind nur bedingt kalkulierbar.

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