Vor dem OLG München versucht der frühere Tennis-Star Boris Becker gegenwärtig eine Entschädigung von einer Millionen Euro von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zu bekommen. Die FAZ hatte im Herbst 2001 für ihre neue Sonntagszeitung in Annoncen, auf Plakaten und in Fernsehspots mit einer Null-Nummer geworben, auf deren Titelseite ein Bild von Becker und die Ankündigung einer Story über den Sportler zu erkennen war. Die Ausgabe wurde allerdings nie veröffentlicht. Becker hatte die Verwendung seines Fotos für diese Art von Werbung nicht genehmigt. Momentan geht es um den Anspruch Beckers auf Auskunft darüber, wie oft die Anzeige geschaltet wurde. Das LG München hatte den Verlag in erster Instanz zur Auskunft verpflichtet. Vertreter Boris Becker
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