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Das OLG Frankfurt hat den Aufhebungsantrag von PharmaEssentia vollständig abgewiesen und den Schiedsspruch für vollstreckbar erklärt. In dem Teilschiedsspruch hatte ein ICC-Tribunal im Februar 2025 Forderungen von PharmaEssentia in Höhe von rund 5,3 Milliarden US-Dollar zurückgewiesen und nahezu alle Gegenforderungen von AOP abgelehnt. Über die Höhe einiger weiterer Ansprüche muss das Tribunal noch entscheiden. PharmaEssentia hatte argumentiert, der Schiedsspruch verstoße gegen die öffentliche Ordnung und verletze das rechtliche Gehör. Das OLG folgte dem nicht.