Die Energiecharta ist ein 1994 von mehr als 50 Staaten unterzeichneter Vertrag, der private Investitionen in Energieinfrastruktur absichern soll. Auf der Grundlage dieses Vertrags klagte Strabag gegen die Bundesrepublik. Nach Meinung der Österreicher haben insbesondere die Änderungen im Regulierungsrahmen für Offshore-Windanlagen aus dem Jahr 2017 ihre Investitionen entwertet. Auch das Schiedsgericht sieht in den Regulierungsänderungen einen Verstoß gegen die Energiecharta und sprach Strabag eine Entschädigung in nicht bekannter Höhe zu.
Der Schiedsspruch des Tribunals stammt bereits vom 18. Dezember des vergangenen Jahres. Laut Weltbankseite hatte das von den Richtern Veijo Heiskanen, Judith Gill und Maria Chiara Malaguti geführte Gericht demnach kurz vor Weihnachten ein Zwei-zu-eins-Urteil gesprochen (ICSID Case No. ARB/19/29). Die von Deutschland ernannte Richterin Malaguti steuerte eine abweichende Meinung zur Entscheidung bei.
Erste Niederlage vor Weltbank-Tribunal
Für die Bundesrepublik ist die Niederlage im Streit mit Strabag historisch: Erstmals verliert sie eine Investitionsschutzklage. Den Streit mit Vattenfall um den frühzeitigen Atomausstieg hatte sie mit einem Vergleich über eine Zahlung von 1,425 Milliarden Euro abgeschlossen. Im Fall Strabag erging nun ein vollstreckbarer Schiedsspruch direkt gegen den Bund.
Der wehrt sich mit einem sogenannten Klarstellungsantrag (‚Rectification‘), mit dem nicht die Aufhebung, sondern die Veränderung des Schiedsspruches angestrebt wird. Genaueres ist nicht bekannt. Anzunehmen ist aber, dass es um die Gültigkeit des Urteils geht. Die wird insbesondere bei innereuropäischen Verfahren, also bei Klagen europäischer Unternehmen gegen EU-Mitgliedstaaten, offen infrage gestellt. Dazu kommt: Europa und zahlreiche Mitgliedstaaten planen, die Energiecharta zu verlassen, wovon die laufenden Verfahren allerdings unberührt bleiben.
Vollstreckung kann heikel werden
Zuletzt hatte das Bundeswirtschaftsministerium im vergangenen November ein Schreiben abgesetzt, indem es auf die Unionsrechtswidrigkeit solcher Streitigkeiten verwies. Grundlage der Argumentation: 2021 hatte der Europäische Gerichtshof im sogenannten Komstroy-Verfahren entschieden, dass innereuropäische Streitigkeiten gegen Unionsrecht verstoßen. Speziell im Komstroy-Fall hatte das angerufene Schiedsgericht diesem Umstand Rechnung getragen und sich für nicht zuständig erklärt.
Für Strabag dürfte die Vollstreckung des Urteils schwierig werden. Die Entschädigung für die entwerteten Investitionen müsste das Unternehmen über eine Klage außerhalb der EU zum Beispiel in London, New York oder auch der Schweiz einfordern. Entsprechende Vermögenswerte wie Flugzeuge oder Immobilien müssten ebenfalls außerhalb der EU beschlagnahmt werden. Weil Strabag in Europa auf Aufträge der öffentlichen Hand angewiesen ist, dürfte dieser Weg dem Unternehmen Kopfschmerzen bereiten.
Die Vertreter im Überblick
Vertreter Strabag
Freshfields (Frankfurt): Dr. Boris Kasolowsky, Dr. Carsten Wendler, Eric Leikin (Wien); Associates: Kristina Weiler (Hamburg), Dr. Alexander Grimm, Gregorio Pettazzi, Samuel Trujillo, Clemens Treichl (Wien; alle Konfliktlösung)
Arktik (Frankfurt): Dr. Niko Tsolakidis (Konfliktlösung)
Posser Spieth Wolfers & Partners (Berlin): Dr. Wolf Spieth, Niclas Hellermann, Sebastian Lutz-Bachmann (alle Öffentliches Recht)
Vertreter Bundesrepublik Deutschland
Noerr (Frankfurt): Dr. Anke Meier (Konfliktlösung), Christof Federwisch (Energierecht)
ICSID-Tribunal
Veijo Heiskanen (Präsident), Judith Gill (Singapore), Prof. Maria Chiara Malagutti (Rom; beide Richterinnen)
Hintergrund: Alle Vertreter sind aus dem Markt bekannt.
Strabag klagt gegen die Bundesrepublik mit dem Frankfurter Freshfields-Partner Kasolowsky. Regulatorische und verfassungsrechtliche Beratung steuert der ehemalige Freshfields-Partner Spieth mit seinem Team bei.
Noerr-Partnerin Meier ist seit 2014 als ICSID-Vertreterin von der Bundesrepublik bestellt. Erst kürzlich wurde sie von der Bundesregierung für weitere fünf Jahre auf der Liste des Internationalen Zentrums zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten bestätigt.