Juve Plus Kammerposse im Süden

BGH bescheinigt Münchner Kammer schwerwiegenden Eingriff ins Wahlrecht

Die Vorstandswahlen der Rechtsanwaltskammer München von 2020 sind ungültig. Das hat der Senat für Anwaltssachen beim Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, der damit das Urteil des Bayerischen Anwaltsgerichtshofes bestätigt. Die Kammer habe „schwerwiegend“ in elementare Grundsätze des Wahlrechts eingegriffen, betonten die Richter. Zwölf Vorstandsposten müssen nun neu besetzt werden.  

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Geklagt hatte Stephan Kopp, der als Initiator einer Gruppe von Modernisierern offen gegen die herrschende Kammerführung um den langjährigen Präsidenten Michael Then vorgeht. Kopp hatte sein 2018 gewonnenes Vorstandsamt wegen Meinungsverschiedenheiten 2019 niedergelegt. Dabei ging es auch um die Nutzung einer Immobilie am Starnberger See, genannt Seehaus.

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