Der 4. Senat hält die Wahl, die auch die Nachbesetzung des ehemals von Kopp gehaltenen Vorstandspostens umfasste, für ungültig: Dass ein Vorstandsmitglied sein Amt niederlege, entziehe ihm nicht das Recht, sich zum nächsten Zeitpunkt wieder zur Wahl zu stellen, befand das Gericht nach JUVE-Informationen. Die Argumentation der Münchner Rechtsanwaltskammer zum Ausschluss Kopps bezeichnete das Gericht als vertretbare Rechtsauffassung, weswegen es die Berufung zum Bundesgerichtshof zuließ.
Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wären alle zwölf Kandidaten im Kammerbezirk München I, zu dem über 20.000 Mitglieder zählen, betroffen. Der Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer Dr. Thomas Weckbach teilte mit, dass man nach Vorliegen der Urteilsgründe prüfen werde, ob die Kammer Berufung einlegt. Gegen die Wahlanfechtung Kopps stellte der langjährige Präsident Michael Then gemeinsam mit dem Vorstand Marc Groebl, of Counsel bei Jones Day, persönlich einen Abweisungsantrag, womit sie neben der Übernahme des Kostenrisikos selbst die Berufung einleiten dürfen.
Gegen die Kurfürstenmentalität
Grund für Kopps Rücktritt aus dem Vorstand waren Unstimmigkeiten über das sogenannte Seehaus am Starnberger See, das bis 2018 der Münchner Anwaltschaft zu Erholungszwecken zur Verfügung stand, dann aber geschlossen wurde.
Kopp ist Teil der sogenannten Seehausintitiative, die aus diesem Streit entstanden ist. Mit seiner Initiative sieht er sich als Kritiker der langjährigen Kammerführung um Präsident Then. Ihr attestiert er eine „Kurfürstenmentalität“. „Der Vorstand hat den Kontakt zu den Mitgliedern verloren“, sagte er gegenüber JUVE. Das will Kopp gemeinsam mit der Seehausinitiative ändern.
Diese klagt unter anderem auch gegen die Kammerversammlung 2020. Dort war beschlossen worden, den Kammerbeitrag von 285 auf 200 Euro zu senken. Die Kammer setzte den Beitrag zu Jahresbeginn erneut auf 285 Euro fest und teilte mit, dass sie den Beschluss erst im Jahre 2022 umsetzen werde. Auch gegen die Umsetzung von Vorstandsbeschlüssen zum Seehaus von 2019 geht die Initiative vor. Hier lautet der Vorwurf auf Manipulation einer Abstimmung. Die Klage ist anhängig und soll noch im Jahresverlauf verhandelt werden.
Vertreter Stephan Kopp
Brunnhuber (Wolfratshausen): Karl Brunnhuber
Vertreter Rechtsanwaltskammer München
Raue (Berlin): Dr. Christoph-David Munding, Prof. Dr. Wolfgang Kuhla (beide Öffentliches Wirtschaftsrecht)
Anwaltsgerichtshof Bayern, 4. Senat
Prof. Andreas Meisterernst (Präsident)
Hintergrund: Der Präsident des bayrischen Anwaltsgerichtshofs Meisterernst ist Partner der gleichnamigen Münchner Kanzlei. Den Richterposten beim Anwaltsgerichtshof bekleidet der bekannte Lebensmittelrechtler seit Februar dieses Jahres.
Kopp ist in der Münchner Kammerverwaltung kein Unbekannter: Anwaltlich hatte er zuletzt für die Münchner Kanzlei Siebeck Hofmann Voßen gearbeitet. Seine Karriere hatte er 1994 im Münchner Büro von Noerr begonnen. Zwei Jahre später zog es ihn zur Rechtsanwaltskammer München, bei der er zuerst als Geschäftsführer, ab 2002 als stellvertretender Hauptgeschäftsführer und von 2008 bis 2016 als Hauptgeschäftsführer arbeitete. Seit 2019 ist Kopp Geschäftsführer des Landesinnungsverbands für das bayrische Bäckerhandwerk. Seine Prozessvertretung, der Wolfrathausener Anwalt Brunnhuber, ist Mitglied der mittlerweile 200 Mitglieder zählenden Seehausinitiative. (Martin Ströder)