Das Bundeskartellamt hat die Entscheidung des Bundespresseamts für unwirksam erklärt, durch die dieses eine europaweite Ausschreibung um Strategien für politikbegleitende Öffentlichkeitsarbeit aufgehoben hatte. Die Werbeagentur Odeon Zwo hatte sich hiergegen gewehrt. Der BGH hat erst kürzlich entschieden, dass ein Nachprüfungsantrag auch gegen die Aufhebung einer Ausschreibung möglich ist. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Vertreter Odeon Zwo
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