Keine Entlastung bei Sozialversicherung für Eltern
Für die Versicherungsbranche ist es ein Urteil mit einiger Tragweite: Eltern müssen genauso viele Sozialbeiträge zahlen wie kinderlose Paare. Das hat das Bundessozialgericht gestern in einem Musterverfahren entschieden und die Klage eines Elternpaares abgewiesen. Die Regelungen bewegen sich innerhalb des Spielraums des Gesetzgebers, so die Kasseler Richter. Die Kläger, ein Freiburger Diakon und seine Ehefrau, wollen vor das Bundesverfassungsgericht ziehen
Das Paar hat drei gemeinsame Kinder und kämpft seit 2006 dafür, weniger in Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung einzahlen zu müssen. Sie forderten deshalb – ähnlich wie im Steuerrecht – einen Freibetrag.
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