Der Bundesgerichtshofs (BGH) urteilte Ende Mai dann in eine andere Richtung: In einer Abwägung gaben sie dem Recht der Kunst- und Filmfreiheit den Vorrang gegenüber dem Persönlichkeitsrecht von Meiwes. Damit war der Weg für einen Filmstart von ‚Rotenburg‘ geebnet. Mit einer ähnlichen Argumentation wies nun das Bundesverfassungsgericht den Eilantrag und die Gewährung von Prozesskostenhilfe ab. Insbesondere konnten die Richter keinen entstandenen Nachteil erkennen, weil Meiwes nicht zuletzt aufgrund seines eigenen Verhaltens für eine Information der breiten Öffentlichkeit gesorgt hatte. Unter anderem verwies das Gericht hierzu auf ein vom Antragssteller autorisiertes Buch, das seine Porträtaufnahme im Einband zeigt. Somit mangelte es bereits an dem Vorliegen des erforderlichen Nachteils.
Meiwes plant nun Verfassungsbeschwerde gegen das BGH-Urteil einzulegen, sobald ihm die schriftlichen Entscheidungsgründe vorliegen. Dennoch konnte er den Etappensieg von Atlantic Streamline nicht mehr verhindern. ‚Rotenburg‘ wurde am gestrigen Donnerstag uraufgeführt.
Vertreter Armin Meiwes – Antragsteller Einstweilige Anordung
BOTH ERMEL BOCK UND BOTH (Rotenburg a.d. Fulda): Harald Ermel
WOLF STEINBEISSER & PARTNER (München): Dr. Dirk Scharrer – in zivilrechtlichen Verfahren
Vertreter Atlantic Stream Line – Antragsgegner Einstweilige Anordnung
ESCH & KRAMER (Düsseldorf): Alexander Abel
DR. ACKERMANN & DR. GENIUS-DEVIME (Karlruhe): Dr. Brunhilde Ackermann (BGH-Vertretung)
Bundesverfassungsgericht, 1. Kammer des Ersten Senats
Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier (Präsident des Bundesverfassungsgerichts)
Bundesgerichtshof, 6. Zivilsenat
Dr. Gerda Müller (Vizepräsidentin des Bundesgerichthofs)
Atlantic Streamline ist ein langjähriger Mandant des früheren Kölner Sasse-Büros gewesen. Neben dem Namenspartner der Medienkanzlei wurde die Produktionsfirma von Abel betreut. Der Medienrechtler führte die Beziehung zu dem Unternehmen auch fort, als er im November 2007 als Partner in die Düsseldorfer Sozietät Esch & Kramer wechselte.
Die Vertreter von Meiwes sind durch viele Stellungnahmen in den Medien bekannt. Ermel betreute bereits das strafrechtliche Mandat und trat als Verteidiger in den Mordprozesssen vor einigen Jahren auf. Nun stellte er für seinen Mandanten den Antrag auf Einstweilige Anordnung beim Bundesverfassungsgericht. In den zivilrechtlichen Verfahren lag dagegen das Mandat bei Scharrer. Dem Vernehmen nach war Meiwes in der BGH-Verhandlung Ende Mai durch keinen Anwalt vertreten.