Norton Rose Vieregge (Köln): Alexander von Bossel
Waldorf und Kollegen (München): Johannes Waldorf
Prozessvertreter Videothek
Prof. Jacobs Rechtsanwälte (Köln): Prof. Rainer Jacobs
Beklagte war der Inhaber einer Videothek, die ihren Kunden CDs gegen Entgelt auslieh. Allerdings war dieses Geschäft als Kaufvertrag getarnt. Die Kunden hatten die Möglichkeit, die gekauften Tonträger nach wenigen Tagen „zurück zu verkaufen“.
Der 6. Zivilsenat des Kölner OLG sah das Verbreitungsrecht des Medienkonzerns verletzt. Die Überlassung sei wirtschaftlich betrachtet eine unzulässige Vermietung der CDs, lautete die Begründung. Die Revision vor dem BGH wurde zugelassen.