Die Karlsruher Richter haben diese Beschwerde nun Ende 2007 zurückgewiesen, weil zum einen der erforderliche Beschwerdewert von 20.000 Euro nicht erreicht war. Hohmann selbst hatte den Streitwert von Anfang an mit nur 15.000 Euro angegeben und erst später nach oben korrigiert. Zum anderen habe die Beschwerde auch in der Sache keine Aussicht auf Erfolg, weil keine Gründe für eine Zulassung der Revision vorlägen.
Vertreter Martin Hohmann
Dr. Kind & Ulrich (Fulda): Dr. Christoph Kind
Büttner & Baukelmann (Karlsruhe) : Dr. Hermann Büttner, Dr. Peter Baukelmann (BGH-Vertretung)
Vertreter CDU-Landesverband Hessen, CDU-Bundesverband
Oppenländer (Stuttgart): Dr. Christofer Lenz
Dr. Herbert Geisler (Karlsruhe; BGH-Vertretung)
BGH, 2. Zivilsenat
Prof. Dr. Wulf Goette (Vorsitzender Richter)
Die Begleitung hochpolitischer Verfahren ist fast schon ein Markenzeichen von Oppenländer-Anwalt Lenz. Zuletzt hatte er einige Bundestagsabgeordnete bei ihrer Klage gegen die Offenlegungsregeln im Hinblick auf Nebenverdienste vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten. Lenz war auch schon für die FDP-Bundestagsfraktion in einer ähnlichen Frage tätig. Im aktuellen Fall begleitete er auf Wunsch von Roland Koch den CDU-Landesverband Hessen. Für den CDU-Bundesverband war Lenz bereits 1999 im Zusammenhang mit dem Parteispendenskandal tätig.