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CDU schließt Hohmann aus

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Der Ausschluss von Martin Hohmann aus der CDU ist rechtskräftig. Das hat der Bundesgerichtshof beschlossen. Hohmann war nach einer in weiten Teilen der Öffentlichkeit als antisemitisch empfundenen Rede zunächst aus der CDU-Fraktion und in einem anschließenden Verfahren vor dem Parteiengericht auch aus der Partei ausgeschlossen worden. Gegen den Beschluss des Bundesparteigerichts der CDU wehrte sich Hohmann mit allen juristischen Mitteln. So klagte er zunächst vor dem Landgericht Berlin, das die Klage jedoch abwies. Auch das Kammergericht wies seine Berufung zurück und ließ eine Revision gegen das Urteil nicht zu. Dagegen hatte Hohmann Beschwerde beim BGH eingelegt.

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Die Karlsruher Richter haben diese Beschwerde nun Ende 2007 zurückgewiesen, weil zum einen der erforderliche Beschwerdewert von 20.000 Euro nicht erreicht war. Hohmann selbst hatte den Streitwert von Anfang an mit nur 15.000 Euro angegeben und erst später nach oben korrigiert. Zum anderen habe die Beschwerde auch in der Sache keine Aussicht auf Erfolg, weil keine Gründe für eine Zulassung der Revision vorlägen.

Vertreter Martin Hohmann

Dr. Kind & Ulrich (Fulda): Dr. Christoph Kind

Büttner & Baukelmann (Karlsruhe) : Dr. Hermann Büttner, Dr. Peter Baukelmann (BGH-Vertretung)

Vertreter CDU-Landesverband Hessen, CDU-Bundesverband

Oppenländer (Stuttgart): Dr. Christofer Lenz

Dr. Herbert Geisler (Karlsruhe; BGH-Vertretung)

BGH, 2. Zivilsenat

Prof. Dr. Wulf Goette (Vorsitzender Richter)

Die Begleitung hochpolitischer Verfahren ist fast schon ein Markenzeichen von Oppenländer-Anwalt Lenz. Zuletzt hatte er einige Bundestagsabgeordnete bei ihrer Klage gegen die Offenlegungsregeln im Hinblick auf Nebenverdienste vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten. Lenz war auch schon für die FDP-Bundestagsfraktion in einer ähnlichen Frage tätig. Im aktuellen Fall begleitete er auf Wunsch von Roland Koch den CDU-Landesverband Hessen. Für den CDU-Bundesverband war Lenz bereits 1999 im Zusammenhang mit dem Parteispendenskandal tätig.

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