Die Bonner Behörde wirft den Unternehmen vor, von 2015 bis 2022 systematisch Einfluss auf die Verkaufspreise von Händlern genommen zu haben. Konkret sollen Mitarbeitende von Sennheiser die Endverbraucherpreise von Premium-Kopfhörern fortlaufend beobachtet und Händler, die diese deutlich unter der vorgesehenen unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) verkauften, zur Anpassung der Preise aufgefordert haben. Hierfür nutzten sie Preisvergleichsportale und spezielle Software. Die Händler stimmten den Preiserhöhungen in der Regel zu.
Geerbtes Kartell
Neben dem in Wedemark bei Hannover ansässigen Unternehmen Sennheiser betrifft der Behördenbeschluss auch das deutsche Tochterunternehmen des Schweizer Hörgeräteherstellers Sonova. Das Unternehmen hatte vor vier Jahren die Consumer-Electronics-Sparte von Sennheiser übernommen, samt Mitarbeitenden, Markennutzungsrechten – und Kartell. Denn obwohl die Veräußerung des Geschäftsbereichs im März 2022 über die Bühne ging, führte Sonova den Kartellrechtsverstoß laut Angaben des Bundeskartellamts bis zu dessen Durchsuchung im September 2022 in geringerem Maße fort.
Verschleierung trotz Compliance-Schulung
Besonders brisant: Obwohl die Mitarbeitenden einer kartellrechtlichen Schulung unterzogen wurden, „nutzten sie die gewonnenen Erkenntnisse, um die Preisbindung zu verschleiern“, so Kartellamtspräsident Mundt in einer Pressemittelung des Amts. JUVE-Informationen zufolge handelt es sich bei den persönlich beschuldigten Mitarbeitenden um leitende Vertriebsangestellte. Auf sie entfiel ein niedriger fünfstelliger Bußgeldbetrag, während Sennheiser den Löwenanteil trägt.
Eingeleitet wurde das Verfahren im Zusammenhang mit einem Amtshilfeersuchen der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde und einer anschließenden Durchsuchung durch die Bonner Kartellbehörde im September 2022. Auslöser war die Beschwerde eines Händlers in Österreich.
Kooperativ zeigten sich die betroffenen Unternehmen sowohl in Deutschland als auch in Österreich: Im Jahr 2023 stellten Sennheiser und Sonova bei der Bundeswettbewerbsbehörde einen Kronzeugenantrag und kooperierten umfassend mit den österreichischen Wettbewerbshütern. Diese beantragten im Dezember 2024 Geldstrafen wegen vertikaler Absprachen in Höhe von 534.000 Euro und 100.000 Euro gegen Sennheiser und Sonova beim Kartellgericht. Eine finale Entscheidung des Gerichts steht derzeit noch aus.
Obwohl die Audioproduktehersteller in Deutschland nicht vom Kronzeugenprogramm profitieren konnten, weil dieses formal nur für horizontale Kartellrechtsverstöße gilt, konnten sie das Verfahren letztlich durch ein Settlement mit dem Bundeskartellamt abschließen. Gegen die beteiligten Händler ergingen aus Ermessensgründen keine Bußgeldbescheide.
Die Vertreter im Überblick
Vertreter Sennheiser
SZA Schilling Zutt & Anschütz (Mannheim): Hans-Joachim Hellmann, Dr. Christina Malz, Sebastian Gröss (Brüssel); Associate: Fabian Ast (alle Kartellrecht)
Vertreter Sonova
Fieldfisher (Düsseldorf): Dr. Sascha Dethof, Anita Malec; Associates: Dr. Jean Pascal Slotwinski-Michel, Lea Josten (alle Kartellrecht)
Persönlich Beschuldigte
Blomstein (Berlin): Dr. Max Klasse; Associates: Philipp Trube, Kai Woeste (alle Kartellrecht)
Hoffmann Liebs (Düsseldorf): Dr. Kerstin Pallinger (Kartellrecht)
Hermanns Wagner Brück (Düsseldorf): Johann Brück (Kartellrecht) – aus dem Markt bekannt
Hintergrund: Das in Bußgeldverfahren eingespielte Team um SZA-Partner Hellmann und Counsel Malz kam zum Zeitpunkt der Durchsuchung durch das Bundeskartellamt vor knapp drei Jahren auf eine Empfehlung ins Mandat und übernahm die Aufklärung des Sachverhalts in Deutschland. In Österreich wurden die Mannheimer Anwälte zudem von dem in Deutschland und Österreich als Anwalt zugelassenen Kartellrechtler Dr. Jochen Anweiler von E+H Rechtsanwälte unterstützt.
Der Kontakt zwischen Sonova und Kartellrechtspartner Dethof besteht dagegen schon deutlich länger. So war Dethof Teil des großen Fieldfisher-Teams um Corporate-Praxisgruppenleiter Jan Hartmann, das das Schweizer Unternehmen zum Erwerb der Consumer-Division von Sennheiser beriet.
Die persönlich beschuldigten Mitarbeitenden ließen sich laut JUVE-Informationen von der Düsseldorfer Kartellrechtsboutique Hermanns Wagner Brück, der Düsseldorfer Kanzlei Hoffmann Liebs und einem Team um den Berliner Blomstein-Partner Max Klasse vertreten.