Juve Plus BGH bestätigt Kammergericht

Coty und Nobilis setzen Duftzwillingen mit Lubberger Lehment enge Grenzen

Der Kosmetikkonzern Coty und das Beauty-Vertriebsunternehmen Nobilis verbuchen vor dem Bundesgerichtshof einen Erfolg gegen eine Anbieterin sogenannter Duftzwillinge. Die in der Branche auch als ‚Dupes‘ bezeichneten Parfums ähneln den Düften bekannter und hochpreisiger Produkte und verletzen damit unter bestimmten Umständen Markenrechte.

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Der BGH wies in den Parallelverfahren Nichtzulassungsbeschwerden des Dupes-Anbieters Éclat zurück (Az. I ZR 136/24 und I ZR 137/24) und bestätigte damit Urteile des Kammergerichts Berlin vom Juli 2024 (Az. 5 U 70/22 und 5 U 23/21). Essenz: Lassen die Hersteller in ihren Onlineshops Kundenrezensionen zu, die einen Bezug des Duftzwillings zu einem Markenparfüm herstellen, begehen sie einen Rechtsverstoß. Den Unternehmen selbst ist eine solche Imitationsbehauptung ohnehin verwehrt. Éclat hatte sich auf die Meinungsfreiheit der Kunden berufen, das Gericht deutet das Vorgehen als eigene Werbemaßnahme.   

‚Dupes‘ ist eine Abkürzung des englischen ‚Duplicates‘. Anders als Plagiate im engeren Sinne kommen die Duftzwillinge ohne Imitation von Gestaltungselementen der Markenprodukte aus und werden oft in einem Einheitsgefäß angeboten. Optisch unterscheidbar sind die Produkte lediglich etwa durch eine Nummer oder individuelle Farbgebung. Den Reiz macht der deutlich niedrigere Preis aus, der in vielen Fällen durch die Verwendung günstigerer Grundstoffe zustande kommt.

Das Kammergericht beengt den Spielraum der Dupes-Branche nun nachdrücklich, denn bei Duftzwillingen, die unter Verbrauchern einen Namen haben, können bereits implizite oder vermeintlich neutrale Verweise als Imitationsbehauptungen verstanden werden, so das Kammergericht ergänzend. Selbst die Verwendung von Nummern, die im Markt als Imitation eines Markenparfüms bekannt sind, kann unter bestimmten Umständen untersagt werden.

Die Vertreter im Überblick:

Vertreter Coty
Hall & Quast (Karlsruhe): Dr. Reiner Hall (BGH-Vertretung)
Inhouse (Frankfurt): Guido Baumgartner (Director Global Brand Protection)
Lubberger Lehment (Berlin): Dr. Rani Mallick, Eva Maierski (beide Federführung), Dr. Cornelis Lehment (Hamburg; alle IP; vorinstanzlich)

Reiner Hall

Vertreter Éclat
Koch (Karlsruhe): Dr. Matthias Koch (BGH-Vertretung)
Fiedler (Lollar): Stefan Fiedler (IP; vorinstanzlich) – aus dem Markt bekannt

Bundesgerichtshof, I. Zivilsenat
Prof. Dr. Andreas Koch (Vorsitzender Richter), Dr. Christian Löffler, Dr. Martina Schwonke, Babette Pohl, Annette Wille

Kammergericht Berlin, 5. Zivilsenat
Mark Einsiedler (Vorsitzender Richter), Philine Jorcke-Kaßner, Dr. Johannes Lang 

Eva Maierski

Hintergrund: Vor dem BGH vertrat Dr. Reiner Hall Coty und Nobilis. Hall ist einer der renommiertesten Anwälte in der dritten Instanz. Er tritt nun in einer gemeinsamen Sozietät mit dem neu in den Stand der BGH-Anwälte berufenen Arne Quast auf. Dieser ist seit Langem Halls Vertreter vor dem BGH.   

Matthias Koch

Die IP-Boutique Lubberger Lehment vertritt beide Mandantinnen regelmäßig. Die in Berlin, Hamburg und München etablierte Einheit hat im Markt einen guten Ruf als Vertreterin von Markenartiklern und Onlinehandelsplattformen. Gründungspartner Dr. Andreas Lubberger wechselte im April zu Nordemann.

Für ihre Mandantin Deutsche Bahn verbuchte die Kanzlei gerade einen Erfolg in einem Verfügungsverfahren gegen den Smoothiehersteller True Fruits. Die Gegenseite zog ihren Antrag in der mündlichen Verhandlung zurück, so Medienberichte. Vertreten wurde sie dem Vernehmen nach einmal mehr durch Partner Dr. Markus Robak von Teworte-Vey Simon Schumacher. Robaks Mandantin kann allerdings auf einen rechtskräftigen Erfolg vor dem OLG Köln verweisen, wo es gegen eine andere Wettbewerberin ebenfalls um die Ähnlichkeit des charakteristischen Flaschenhalses ging (Az. 6U 155/23).

Éclat setzte vor dem BGH auf Dr. Matthias Koch. Er vertritt vielfach Markenartikelhersteller, stand Coty aber auch schon als Vertreter von Amazon gegenüber. In diesem Jahr mandatierten etwa der Tchibo-Konzern sowie das dänische Unternehmen Bestseller den früheren Hogan Lovells-Partner im Urheberrechtsstreit gegen Birkenstock.

Vorinstanzlich soll dem Unternehmen nach Marktinformationen der Einzelanwalt Fiedler zur Seite gestanden haben. Er ist wie Éclat in der Nähe von Gießen ansässig und sowohl im  Gewerblichen Rechtsschutz als auch im Handels- und Gesellschaftsrecht qualifiziert.  

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