Juve Plus Cum-Ex-Klage

Flick Gocke-Mandant DWH scheitert vor dem BFH

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Im viel beachteten Streit um Cum-Ex-Transaktionen hat der Bundesfinanzhof die Klage der Hamburger Investmentfirma DWH an das Finanzgericht Hamburg zurückverwiesen. Zugleich verneinte er den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums der Aktien in diesem Fall und damit den Anspruch auf eine Erstattung der Kapitalertragsteuer.

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Stephan Schauhoff
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